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Sachsens Landräte wollen mehr Geld

Dieses Jahr winkt nicht nur den Landtagsabgeordneten, sondern auch vielen Kommunalpolitikern ein Gehaltszuschlag.

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© Peter Endig/dpa

Von Gunnar Saft

Das Großprojekt ist mit einem langen und sperrigen Titel versehen: „Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts – Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 6/11669“.

Hinter den 186 Seiten verbirgt sich ein Konglomerat an Neuregelungen, die sich mit allerlei Details der sächsischen Kommunalpolitik beschäftigten. Ein Regelwerk ausschließlich für Experten, bei dem es für Außenstehende schwierig ist, den Überblick zu behalten. Dennoch dürfte die Öffentlichkeit im Freistaat an einigen Punkten dieses Gesetzentwurfes interessiert sein. Besonders an denen, wo es um bessere Verdienstmöglichkeiten für Mitarbeiter in öffentlichen Ämtern und damit letztlich auch um höhere Ausgaben geht.

Genau darüber verhandelt die Regierungskoalition von CDU und SPD nämlich seit über einem Jahr hinter verschlossenen Türen. Dabei ging es zunächst vor allem um die Entschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister. Diese erhalten heute für ihre aufwendige Arbeit zwischen 630 und 1 720 Euro pro Monat. Abhängig ist die genaue Höhe von der Einwohnerzahl der jeweils verwalteten Gemeinde. Nach dem Willen der Koalition sollen die Pauschalen der Ehrenämtler künftig steigen – auf mindestens 1 700 bis maximal 2 550 Euro im Monat. Unterm Strich eine deutliche Aufstockung, die aus Sicht der Gesetzesinitiatoren aber mehr als berechtigt ist, weil sich die Arbeit ehrenamtlicher Bürgermeister oft genug kaum von der ihrer hauptamtlichen und eindeutig besser bezahlten Kollegen unterscheidet.

Kritik an Ungleichbehandlung

Die Chancen, dass es zu diesem Zuschlag kommt, stehen gut. Kürzlich wurde über den Gesetzentwurf auf einer öffentlichen Anhörung im Landtag beraten – begleitet von einem durchaus wohlwollenden Tenor der meisten geladenen Experten. Nun müssen sich die zuständigen Parlamentsausschüsse abschließend über die Feinheiten einigen, bevor im Landtag endgültig über die Drucksache 6/11669 abgestimmt wird.

Nach SZ-Informationen hat aber genau in dieser Phase ein weiterer kleiner Änderungsvorschlag den Weg in den Gesetzentwurf gefunden, der den Kreis, der bald besser verdienenden Kommunalpolitiker, unerwartet erweitern würde. So sollen künftig auch Sachsens Landräte ein höheres Einkommen beziehen.

Die Befürworter verweisen dabei vor allem auf eine Regelung, die bereits für hauptamtliche Bürgermeister und für städtische Beigeordnete gilt: Diese erhalten nach sieben Jahren Amtszeit automatisch die nächsthöhere Besoldungsstufe. Genau der Automatismus, so wird gefordert, müsse künftig auch für die Landräte gelten, um eine Ungleichbehandlung zu beenden.

In der Praxis hieße das, dass die meisten Landräte im Freistaat demnächst von der Besoldungsstufe 7 in die Stufe 8 aufsteigen. Oder in konkreten Zahlen ausgedrückt: Statt bisher 10 128 Euro im Monat würden sie dann 10 646 Euro verdienen. Für die öffentlichen Kassen wäre dieser Aufschlag durchaus verkraftbar, da die Zahl der betroffenen Amtsinhaber mit gegenwärtig gerade einmal zehn Landräten überschaubar klein ist. Als heikel gilt dann eher ein ganz anderer Umstand. Die Landräte würden auf diese Weise noch näher an das Gehaltsniveau eines sächsischen Regierungsmitglieds heranrücken. So beziehen dort Staatssekretäre gegenwärtig ein Grundgehalt von 11 290 Euro. Eine nicht unumstrittene Annäherung.

Der Abstand könnte sogar noch geringer werden, wenn auch ein zweiter Änderungsvorschlag zugunsten der Landräte angenommen wird. Dann würde Sachsen nämlich ein Modell aus Baden-Württemberg übernehmen, bei dem ab einer dritten Amtszeit noch einmal ein monatlicher Extrabonus von acht Prozent gezahlt wird.

Entscheiden über die neuen Zuschläge müssen nun die Landtagsabgeordneten, die dieses Jahr auch mehr Geld erhalten. So steigen am 1. August erneut deren Grunddiäten – das achte Mal in Folge seit 2010.