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Halbe Milliarde Fluthilfe ausgezahlt

Die meisten privaten Opfer von 2013 haben ihr Geld erhalten. Ein neues Prüfverfahren macht Missbrauch schwieriger.

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© Ronald Bonß

Von Gunnar Saft

Dresden. Zweimal kämpfte Sachsen seit der Jahrtausendwende gegen die Folgen schwerer Flutkatastrophen. Für den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur wurde viel Geld bereitgestellt. Doch während im Fluthilfetopf 2002 immer noch eine dreistellige Millionensumme übrig ist, läuft die Verteilung der Hilfsgelder nach dem Hochwasser 2013 deutlich besser.

Nach knapp vier Jahren haben inzwischen 89 Prozent der betroffenen Privatpersonen und Vereine die ihnen zustehenden Hilfsgelder ausgezahlt bekommen. Das gab jetzt die Sächsische Aufbaubank auf Anfrage bekannt. Auch eine deutliche Mehrheit der 2013 flutgeschädigten Unternehmen erhielt bereits eine finanzielle Unterstützung – hier beträgt die Auszahlungsquote aktuell 86 Prozent.

Die meisten der noch ausstehenden Auszahlungen betreffen die Kommunen, von denen bisher nur rund 70 Prozent Hilfsgelder erhalten haben. Aus Sicht der Aufbaubank ist dieser Rückstand allerdings nachvollziehbar, weil für sie langfristigere Antragsfristen galten. Zudem entfielen bei der Flut 2013 etwa zwei Drittel der registrierten Schäden auf die Kommunen und damit deutlich mehr als bei den Unternehmen, Privatpersonen und Vereinen.

Laut der Aufbaubank wurden nach der Katastrophe insgesamt 9 334 Hilfsanträge mit einem Gesamtumfang von 970 Millionen Euro bewilligt. Aktuell sei davon mehr als die Hälfte an die Empfänger ausgezahlt worden – rund 501 Millionen Euro.

Im Gegensatz zu dem Bewilligungsverfahren nach der Flut 2002 gebe es dabei kaum Problemfälle, erklärte eine Sprecherin. Sie verweist in dem Zusammenhang auf ein geändertes Verfahren. So zahlt die Aufbaubank Hilfsgelder heute nur nach Vorlage von Rechnungen und damit nach dem sogenannten Erstattungsprinzip. Auf die Weise habe man bei den rund 7400 bisher erfolgten Auszahlungen bereits in rund 5 800 Fällen die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgreich abschließen können. Nach der Flut von 2002 waren Fluthilfen noch vorab ausgezahlt und deren korrekte Verwendung erst im Nachhinein geprüft worden. Dabei war man auf etliche Missbrauchsfälle gestoßen und war jahrelang mit Rückforderungen beschäftigt.

Der Fluthilfetopf 2002 sorgt heute aber noch aus einem anderen Grund für Wirbel. So galt für diese Hilfsgelder eine maximale Auszahlungsfrist bis Ende des vergangenen Jahres – nicht verbrauchte Mittel müssten danach eigentlich an den Bund zurückgezahlt werden. In Sachsen betrifft das nach Angaben der Staatsregierung aktuell noch 115,8 Millionen Euro. Weil dieses Geld aber bereits an konkrete Wiederaufbauprojekte gebunden sei, gehe man nicht von einer notwendigen Rückzahlung aus, heißt es.