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Sachsen will Entschädigung für DDR-Heimkinder erleichtern

Frühere DDR-Heimkinder erhalten Unterstützung aus einem von Bund und Ländern finanzierten Fonds. Für den Nachwuchs ehemals politischer Gefangener sind die Hürden für eine Rehabilitierung zu hoch - noch.

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Dresden/Erfurt/Berlin. Sachsen und Thüringen wollen mit einer Initiative im Bundesrat die Rehabilitierung bisher benachteiligter DDR-Heimkinder erreichen. Die beiden Länder machten am Freitag im Bundesrat in Berlin einen neuerlichen Vorstoß, damit die Kinder politischer Gefangener leichter entschädigt werden. Danach soll künftig der einfache Beleg genügen, dass die Eltern aufgrund rechtsstaatswidriger Entscheidungen ins Gefängnis kamen und ihre Kinder ins Heim, wie ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums in Dresden sagte.

Der erste Gesetzentwurf zur Verbesserung der Lage dieser ehemaligen DDR-Heimkinder habe es leider nicht in den Bundestag geschafft und verfalle mit Ablauf der Legislaturperiode automatisch, bedauerte Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) nach Angaben der Staatskanzlei in Erfurt in der Länderkammer. Für die Betroffenen habe sich nichts geändert, die Aufarbeitung des DDR-Unrechts bleibe eine besondere Herausforderung. „Es ist und bleibt notwendig, den Opfern Anerkennung, Rehabilitierung, Entschädigung und Unterstützung zukommen zu lassen“, betonte er.

„Es ist nicht hinnehmbar, den politisch verfolgten und inhaftierten Eltern eine Rehabilitierung zu ermöglichen, während ihren durch die Heimunterbringung gleichermaßen betroffenen Kindern eine solche derzeit oft versagt bleibt“, sagte sein sächsischer Kollege Sebastian Gemkow (CDU). Auch sie hätten unter der politischen Verfolgung der Eltern gelitten. Die bis Ende 2019 laufende Frist für Entschädigungen soll um zehn Jahre verlängert werden und auch abgelehnte Betroffene erneut einen Antrag stellen können.

Rehabilitierte können einmalig 306,78 Euro pro Heimmonat beantragen oder bis zu 300 Euro Opferrente monatlich bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen im Heim und schwieriger wirtschaftlicher Situation. 2016 gingen nach Ministeriumsangaben bei sächsischen Gerichten 493 Rehabilitierungsanträge ein, 2015 waren es 715. (dpa)