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Beamte bekommen Geld nachgezahlt

Im Zuge der Sparpolitik der Jahre 2008 und 2009 sollen sächsische Polizisten benachteiligt worden sein. Das Bundesverfassungsgericht gibt den Beamten recht. Jetzt erhalten sie nachträglich eine stattliche Summe.

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© Symbolfoto: dpa

Dresden/Karlsruhe. Das Bundes-verfassungsgericht hat erneut die Beamtenbesoldung in Sachsen gerügt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter sächsischen Polizisten recht, die im Zuge der Sparpolitik der Jahre 2008 und 2009 benachteiligt wurden. Sie haben nun einen Anspruch auf Nachzahlungen.

Beamte der Tarifgruppe A 10 und höher erhielten damals die für alle vorgesehene Anpassung an das Westniveau mit erheblicher Verzögerung. Auch eine fällige Tariferhöhung im öffentlichen Dienst wurde für die höheren Gruppen erst nachträglich umgesetzt. Diese Benachteiligung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Verfassungsgericht. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen dürften mit Blick auf das Leistungsprinzip nicht verringert werden. Das Gericht rügte zudem, dass der Gesetzgeber ausgewählten Besoldungsgruppen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung abverlangt habe.

Bis Juli 2018 muss das Land eine verfassungskonforme Regelung schaffen. Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, sagte der SZ, er schätze, dass etwa 4 000 Beamte in den Genuss der Nachzahlungen kommen könnten. Die meisten seien Polizisten, für jeden könne es sich um einige Tausend Euro handeln. Das Finanzministerium teilte mit, es sei offen, welche Konsequenzen das Urteil habe. Die Auswertung werde einige Zeit dauern.

Bereits 2015 hatte Karlsruhe im Streit um das Weihnachtsgeld die Besoldung der Beamten gerügt. Das Land musste danach insgesamt rund 200 Millionen Euro nachzahlen. (SZ/lot)