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Sachsen macht Rauchmelder zur Pflicht

Ab dem kommenden Jahr sollen die Geräte in Neubauten zur Grundausstattung gehören. Kritiker sagen, das ist zu wenig.

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© dpa

Von Thilo Alexe

Die Befürworter werben mit einem markigen Slogan. „Mach mich an“, steht auf den T-Shirts, mit denen das Forum Brandrauchprävention den Einbau von Rauchmeldern in Gebäude empfiehlt. Sachsen schenkt dem Slogan Gehör. Ab dem kommenden Jahr sollen Rauchmelder in Neubauwohnungen zur Pflicht werden.

Das haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. „Zur Stärkung des Brandschutzes und Unterstützung der Feuerwehren“ werde in dem Bundesland eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten eingeführt. „Rauchmelder retten Leben“, sagt Innenminister Markus Ulbig (CDU). Die rechtlich notwendige Novelle der Bauordnung werde derzeit erarbeitet. „Jetzt können und werden wir Rauchmelder einführen“, fügt Ulbig hinzu.

Sachsen ist eines von drei Bundesländern, das bislang ohne Rauchmelderpflicht ist. Das Forum Brandrauchprävention – der in Berlin ansässige Verein wird von Verbänden der Feuerwehr und der Versicherungswirtschaft unterstützt – begrüßt die Einführung als überfällig.

Vorstand Christian Rudolph bezeichnet die geplante Umsetzung allerdings als halbherzig. Durch die Begrenzung auf Neubauten profitierten lediglich knapp ein Prozent der Haushalte von dem Gesetz, sagt er. Die Rauchmelderpflicht solle auch auf bestehenden Wohnraum ausgeweitet werden. Nach Angaben des Forums sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent erstickten an giftigen Gasen.

Sächsische Wohnungsgenossenschaften sehen die Einführung ebenfalls positiv. Einige Mitgliedsunternehmen bauten Rauchmelder bereits in neue Wohnungen ein, sagt die Sprecherin des Verbandes sächsischer Wohnungsgenossenschaften, Vivian Jakob. Die Ausweitung auf bereits bestehende Wohnungen lehnt der Dachverband aber ab. Zudem verweist er auf rechtliche Probleme. So seien Haftungsfragen noch offen. Unklar sei, was passiere, falls jemand die Batterie im Rauchmelder für andere Zwecke ausbaue und das Gerät im Brandfall nicht reagiere. Jakob zufolge ist nicht völlig geklärt, ob der Mieter oder die Genossenschaft haftet.

Sachsens Innenministerium verweist darauf, dass Rauchwarnmelder Leben retten können. Im Übrigen seien die Geräte kostengünstig. Einfache Modelle sind im Netz bereits zum Stückpreis von etwas mehr als vier Euro zu bestellen.

Rauchwarnmelder erkennen die bei einem Brand entstehenden feinen Rauchpartikel, bevor die Rauchkonzentration gefährlich wird, heißt es in einer Broschüre des Ministeriums. Nach einer Frist zwischen einer und drei Minuten erklingt ein Signal.