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Sachsen kann neue Regeln für Prostitution nicht fristgerecht umsetzen

Sachsen kann die neuen Regelungen für Prostitution nicht wie vorgesehen bis zum 1. Juli umsetzen. Ein Runder Tisch sollte die Probleme ansprechen, aber es gibt ihn nicht.

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Dresden. Sachsen kann die neuen Regelungen für Prostitution nicht wie vorgesehen bis zum 1. Juli umsetzen. Das geht aus einer Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem Antrag der Grünen- Landtagsfraktion hervor.

Der Bundestag habe beim Erlass des Gesetzes zum Schutz der Prostituierten nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Länder eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen, hieß es: „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.“

Die Kommunen seien von der Regierung über ihre neuen Aufgaben in diesem Bereich bereits informiert. Da das sächsische Ausführungsgesetz erst später komme, könne man nur an die Kommunen appellieren, das Gesetz bereits ab Juli zu vollziehen.

Ab diesem Zeitpunkt ändern sich die Regeln für das Gewerbe. Prostituierte müssen unter anderem ihre Tätigkeit dann persönlich anmelden und zuvor eine Gesundheitsberatung wahrnehmen. Für die entsprechenden Etablissements gelten Mindestanforderungen. Kriminelle Ausbeutung von Prostituierten und Gewalt soll künftig früher erkannt und verhindert werden.

Die Grünen im Landtag hatten einen Runden Tisch zum Thema Prostitution verlangt. Damit sollte das Parlament unter anderem einen Überblick über den Umfang der Prostitution und ihre Erscheinungsformen bekommen.

Dafür sieht das Sozialministerium keine Handhabe. „Der Runde Tisch ist kein nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages vorgesehenes Gremium der Legislative“, hieß es. (dpa)