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Rundfunkbeitrag-Verweigerin ist frei

Zwei Monate sitzt eine Thüringerin hinter Gittern, weil sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen will. Nun wird sie überraschend entlassen. Der MDR hat seinen Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen.

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© Symbolfoto: imago/Christian Ohde

Chemnitz/Bad Salzungen. Die 46-Jährige, die wegen ihrer Weigerung, Rundfunkbeitrag zu zahlen, im Gefängnis saß, ist aus der Haft entlassen worden. Sie befinde sich seit Montagabend auf freiem Fuß, teilte das Frauengefängnis in Chemnitz am Dienstag auf Anfrage mit. Die Frau aus dem thüringischen Geisa saß seit dem 4. Februar in Erzwingungshaft. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben.

Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat laut Amtsgericht Bad Salzungen den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Dieser sei daraufhin am Montag aufgehoben worden. „Für uns ist das Verfahren damit zu Ende“, so Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. „Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt“, so Burschel.

Ob das Mahnverfahren nun wieder von vorn beginnt, dazu äußerte sich der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht - mit Verweis auf Datenschutz.

Mahnverfahren: Wenn Rundfunkbeiträge nicht bezahlt werden

Rundfunkbeiträge - zur Zeit 17,50 Euro pro Wohnung im Monat - müssen nach den gesetzlichen Regelungen alle drei Monate bezahlt werden. Wird der Beitrag nicht zum fälligen Zeitpunkt entrichtet, beginnt nach Angaben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren. Es startet mit einer Zahlungserinnerung. Sollte weiter keine Zahlung erfolgen, gibt es weitere Schreiben wie Beitragsbescheide und ein Mahnschreiben.

Die letzte Stufe dieses Mahnverfahrens sei das Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stelle. Die Zuständigkeiten in den Bundesländern sind bei Vollstreckungen je nach Landesgesetz unterschiedlich geregelt. Es können zum Beispiel die Finanzämter, die Kommunen oder auch Gerichtsvollzieher tätig werden.

Mögliche Maßnahmen reichen von Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft. So gab die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch bei Twitter bekannt, dass ihr das Konto gepfändet wurde, weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Eine Frau aus Thüringen saß zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben.

Bundesweite Statistiken über die Art und Zahl von Vollstreckungsverfahren bei Rundfunkbeiträgen gibt es nicht. (dpa)

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Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ hatte die 46-Jährige, die weder Fernseher noch Radio besitzt, das System zur Rundfunkfinanzierung als verfassungswidrig kritisiert. „Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen.“ Nach erfolglosen Mahnungen und Bescheiden hatte das Amtsgericht im September 2015 auf Antrag des MDR einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassen.

In sozialen Netzwerken solidarisieren sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der „GEZ-Rebellin“, die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor. (dpa)