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Ruhestörung von oben

Über einem Wohngebiet in Radebeul kreist immer wieder eine Drohne. Anwohner fühlen sich gestört. Sind die Flüge legal? Und falls nicht, wer ist für Beschwerden zuständig?

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© Norbert Millauer

Von Nina Schirmer

Radebeul. Zuerst haben sie sich einfach nur gewundert über das komische Geräusch. Am Abend war dieses Summen zu hören rund um das Wohngebiet an der Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße oberhalb vom Rosa-Luxemburg-Platz. Ein bisschen klang es wie ein Staubsauger, erzählt eine Anwohnerin. Am Anfang suchte sie mit ihrem Mann in der Wohnung nach der Quelle des Geräuschs. Doch drinnen war nichts zu finden, was den Lärm verursachte.

Als sie dann später auf dem Balkon saßen, hörten die Eheleute das Summen noch lauter. Es musste also von draußen kommen. Schließlich sahen sie, was das nervige Dröhnen verursachte. Über dem Haus zog eine Drohne ihre Kreise. Und am nächsten Abend kam sie wieder. Schon mehrfach hätten sie das Flugobjekt jetzt gesehen, sagt die Anwohnerin.

Jetzt fragen sich die Radebeuler: Ist das überhaupt erlaubt? Und an wen können sie sich wenden, wenn sie sich von der Drohne gestört fühlen? Stadtsprecherin Ute Leder sagt, dass die Stadt in diesem Fall nicht zuständig sei. Verstöße im Luftraum könnten vom Ordnungsamt nicht geahndet werden. Nachfrage bei der Polizei: Sind die Beamten die richtigen Ansprechpartner? Zumindest nicht die Falschen, sagt Sprecher Enrico Lange. Grundsätzlich stehe es jedem frei, sich mit solch einer Beschwerde an die Polizei zu wenden. Die Beamten könnten prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit besteht und die Personalien des Drohnenfliegers aufnehmen.

Doch genau das ist bei den Flügen in Radebeul ein Problem. Die Anwohner aus dem Bereich Niederlößnitz wissen nicht, von wo und vom wem die Drohne ferngesteuert wird. Aus diesem Grund gingen auch anderenorts Anzeigen und Beschwerden regelmäßig ins Leere, sagt Holm Felber, Sprecher der Landesdirektion Sachsen. Das Referat Luftverkehr der Behörde ist für den Luftraum zuständig.

Felber erklärt, dass Flugdrohnen und -modelle über Wohngrundstücken generell verboten sind, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 250 Gramm wiegt. Oder, wenn das Gerät in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Eigentümer der Wohngrundstücke dem Überflug zugestimmt haben.

Die Niederlößnitzer haben das nicht. Auch die Landesdirektion hat für das Gebiet von Radebeul bisher keine Ausnahmen erlaubt, bestätigt Felber. Doch selbst wenn die Landesdirektion eine Ausnahmeerlaubnis erteilen würde, müssten die Persönlichkeitsrechte der Anwohner, etwa das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Privatsphäre geschützt werden.

Eine Beschwerde oder Anzeige bei der Landesdirektion habe nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die personenbezogenen Daten des Drohnensteuerers bekannt sind und die genaue Tatzeit mit belastbarem Beweismaterial ermittelt wurde, sagt Felber. Dazu zählen Fotos, andere Zeugen oder gegebenenfalls auch die Sicherstellung des Fluggeräts. „Wir haben oft telefonische Anfragen oder Beschwerden zu Drohnenflügen, ohne dass die genannten Daten oder Beweise vorgelegt werden können.“ In solchen Fällen empfiehlt er, die zuständige Polizeidienststelle vor Ort hinzuzuziehen.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind auch zuständig, wenn im Zusammenhang mit Drohnenflügen Straftaten, wie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, geschehen. Wenn keine Straftat vorliegt, kann die Landesdirektion das Fliegenlassen von Drohnen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern ahnden.

Damit die Anwohner in Niederlößnitz wieder Ruhe haben, müssten sie also zunächst herausfinden, wem die Drohne gehört – keine leichte Aufgabe.