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Hakenkreuz-Schwimmer verurteilt

Kaltes Grausen trotz 30 Grad im Schatten: Als ein Dresdner im Geibeltbad sein T-Shirt auszog, riefen andere Gäste die Polizei.

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© Archiv: Marko Förster

Pirna. Es war heiß am 2. August letztes Jahr, und irgendwann war das T-Shirt durchgeschwitzt. Dann eben mit freiem Oberkörper übers Freibad-Gelände, was ja an sich auch überhaupt kein Problem ist. Es sei denn, man hat sich Hakenkreuze und Siegesrunen auf Brust, Rücken und Oberarme tätowieren lassen, so wie Peter M. aus Dresden. Er sei sich durchaus bewusst gewesen, dass die Nazi-Symbole bei den anderen Gästen im Pirnaer Geibeltbad ablehnende Reaktionen auslösen könnten, sagt der 31-Jährige am Dienstag am Amtsgericht Pirna. Deshalb habe er sich mit seinen drei Kumpels auch abseits des Trubels gesetzt und sich auf dem Weg zum Imbiss von ihnen Körperdeckung geben lassen.

Verborgen blieben die unappetitlichen Tattoos aber weder den anderen Besuchern noch dem Personal in dem an jenem Sonntag gut besuchten Freibad. Die Polizei rückte an. Ein reichliches halbes Jahr später steht Peter M. in Pirna vor der Strafrichterin. Der Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Angeklagte scheint inzwischen bemerkt zu haben, dass ihn die Hakenkreuz-Tätowierungen arg einschränken. Schließlich grüßt jedes Mal, wenn er sich mit freiem Oberkörper in der Öffentlichkeit zeigt, der Staatsanwalt mit einer Anklageschrift. Er habe seit einem Jahr damit begonnen, sich die Tattoos überstechen zu lassen, erzählt er der Richterin. Alle habe er aber noch nicht geschafft, das sei schließlich sehr teuer.

Der Staatsanwalt fordert sechs Monate Haft ohne Bewährung, der Verteidiger hält eine Geldstrafe für angemessen. Die Richterin verurteilt den mehrfach und einschlägig vorbestrafen Mann – es war nicht der erste Prozess wegen seiner Tattoos – zu vier Monaten Haft ohne Bewährung sowie Übernahme der Gerichtskosten. Ihr Kommentar: „Mir fehlen so ein bisschen die Worte.“ (SZ)