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Richter fordern Entschuldigung von Schurig

Die Debatte um die massenhafte Erfassung von Handydaten nach teils gewaltsamen Demonstrationen am 19. Februar in Dresden bekommt eine neue Dimension. Sachsens Datenschutzbeauftragter, der zur Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft einen kritischen Bericht vorlegte, steht jetzt selbst in der Kritik, von Richtern.

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Dresden. In der Handydaten-Affäre wehren sich jetzt die sächsischen Richter gegen die Vorwürfe des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Dieser habe mit seinem am Freitag vorgelegten Bericht seine Kompetenzen überschritten und in „nicht hinnehmbarer Weise" das Ansehen der sächsischen Justiz beschädigt, teilte der Verein am Sonntag in Dresden mit. Schurig müsse sich für sein Vorgehen entschuldigen.

Am 19. Februar war es am Rande einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Wie erst im Nachhinein bekannt wurde, hatte die Polizei während der Demonstration das örtliche Handynetz überwacht und mehr als eine Million Daten von Demonstranten, aber ebenso von Unbeteiligten wie auch von Abgeordneten und Journalisten gesammelt. Schurig hatte am Freitag mit der Veröffentlichung seines Berichts diese Datensammlung als unverhältnismäßig kritisiert; Polizei und Staatsanwaltschaft hätten zudem mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Besonders rügte Schurig, dass die Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter einen fertig ausgefüllten Beschluss zur Datenabfrage vorgelegt habe, den dieser nur noch habe unterschreiben müssen.

"Mit grobem Knüppel" gegen Polizei

Die sächsischen Richter sprachen von einem „ungeheuerlichen Vorwurf". Man erwarte, „dass der Datenschutzbeauftragte sich für diese Unterstellung entschuldigt." Ausformulierte Anträge seien gängige und von übergeordneten Gerichten unbeanstandete Praxis. Die Entscheidung des Richters sei völlig unabhängig davon, wie weit die Staatsanwaltschaft einen Antrag ausformuliert habe. Die Richter werfen Schurig zudem vor, „mit dem groben Knüppel" auf Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschlagen, wo er doch in Wahrheit den Richter habe treffen wollen, der die Datenabfrage genehmigt hatte. Damit aber, so die Richter, verletze Schurig den Gewaltenteilungsgrundsatz und das Prinzip der Unabhängigkeit der Rechtsprechung.

Das Bündnis „Nazifrei! - Dresden stellt sich quer" hatte am Wochenende in Bezug auf den Schurig-Bericht der Staatsregierung vorgeworfen, viele Bürger sähen sich mittlerweile einer Hexenjagd ausgesetzt. Die Methoden der Ermittler müssten als nicht mehr rechtsstaatlich eingestuft werden. „Sachsen betreibt organisiertes Unrecht, damit muss endlich Schluss sein", forderte das Bündnis.

Zugleich beschuldigte am Wochenende der Umweltverband BUND die Staatsregierung, eine Demonstration am Dienstag in Torgau unrechtmäßig gefilmt zu haben. Die Polizei wies dies zurück. (dapd)