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Reichsbürger muss büßen

Ein Mann aus Radeburg schleifte im vergangenen Jahr einen Polizisten über das Terrassenufer in Dresden. Der Einspruch gegen seine Strafe war zwecklos.

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© Bildzeitung/Olaf Rentsch

Von Jürgen Müller

Was sich da am 18. September vorigen Jahres am Terrassenufer in Dresden abspielt, klingt nach einem Krimi. Der BMW eines 51-Jährigen aus dem Radeburger Ortsteil Bärwalde soll von der Polizei beschlagnahmt werden. Obwohl ein Beamter des Operativen Abwehrzentrums in das Auto greift und bei geöffneter Fahrertür versucht, den Zündschlüssel abzuziehen, fährt der Mann einfach los. Er schleift den Polizisten mehrere Hundert Meter bis zum Italienischen Dörfchen mit. Ein Rettungswagen, der zufällig vorbeikommt, stoppt, der Fahrer erkennt die Situation, dreht um. Der 37-jährige Beamte klemmt zwischen Lenkrad und offener Tür, kann die Füße gerade noch auf den Türholm retten. Er zieht sich nur ein paar Schürfwunden zu. Mit vorgehaltener Pistole kann eine Polizistin schließlich den BMW-Fahrer stoppen.

Der BMW des Bärwalders wurde schon seit längerer Zeit gesucht. Das Fahrzeug gehörte dem Mann nicht, sondern war lediglich geleast. Nachdem die Leasingzeit abgelaufen war, hatte er es einfach nicht zurückgegeben. Dabei hätte er wissen müssen, was zu tun ist. Jahrelang verkaufte er früher selbst Neuwagen – bei BMW.

Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Unterschlagung war der Mann bereits zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, hat dagegen jedoch Einspruch eingelegt.

Gestern nun sollte der am Amtsgericht Meißen verhandelt werden. Wer nicht erschien, war der Angeklagte. Er wird der Szene der Reichsbürger zugeordnet, die weder die Bundesrepublik noch deren Organe anerkennen. Erschienen waren dafür einige Unterstützer und Gleichgesinnte. Einer von ihnen wollte als Verteidiger anerkannt werden, obwohl er kein in der Bundesrepublik zugelassener Rechtsanwalt ist. Der Antrag wurde abgelehnt. „Sie sind gar kein ordentliches Gericht“, schäumte der Mann, bis er des Saales verwiesen wurde.

Schüler einer Schulklasse, die die Verhandlung verfolgten, rieben sich verwundert die Augen: „Was war das denn?“ Der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde verworfen. Das Urteil ist damit bestätigt. Neben der elfmonatigen Bewährungsstrafe muss der Mann 2 000 Euro zahlen. Der Führerschein wird zwei Jahre eingezogen.