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Dum Bum in Freital

In Dresden stehen seit heute acht Mitglieder der sogenannten „Gruppe Freital“ vor Gericht. Ihnen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

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© Paul Sander

Karin Schlottmann, Andrea Schawe und Alexander Schneider

Von der Anspannung am Morgen ist wenige Stunden später nicht mehr viel zu sehen. Maria K. verbirgt ihr Gesicht hinter einem Aktenordner, als Justizbeamte sie gegen zehn Uhr in den Saal führen. Sie nehmen ihr die Handfesseln ab und es sieht so aus, als ob die 28-Jährige vor Aufregung zittert. Am frühen Nachmittag lächelt Maria K. in die Runde, als wäre nichts, so als ob ihr die Wortgefechte, die sich ihr Verteidiger Endrik Wilhelm mit Gericht und Nebenklägern liefert, große Freude bereiten. Wilhelm ist dafür bekannt, dass er die offene Konfrontation im Gerichtssaal schätzt und deshalb dauert es auch an diesem Tag nicht lange, bis er die drei Vertreter der Bundesanwaltschaft und das Gericht mit Vorwürfen überhäuft.

Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob die Anklage verlesen werden kann, obwohl die Verteidiger zunächst eine Reihe von Befangenheitsanträgen und eine Besetzungsrüge vorbringen wollen. Offener Gesetzesbruch, Unkenntnis, Prangerwirkung der Anklage, der Rechtsstaat versage, kritisiert Wilhelm. Bis auf den Jüngsten, den 19-jährigen Justin S, will keiner der Angeklagten seine Personalien nennen. Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann sagt, er finde das ungewöhnlich. Er nimmt die Weigerung aber hin. Es geht dann noch eine Weile hin und her, bis Fresemann Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild das Wort erteilt.

Die "Gruppe Freital" vor Gericht

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat heute in Dresden der Prozess gegen acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ begonnen.
Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat heute in Dresden der Prozess gegen acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ begonnen.
Der Hauptangeklagte Timo S. (M.) zwischen seinen Anwälten.
Der Hauptangeklagte Timo S. (M.) zwischen seinen Anwälten.
Die Richter im Prozess: v.l. Jürgen Scheuring, Thomas Fresemann und Birger Magnussen.
Die Richter im Prozess: v.l. Jürgen Scheuring, Thomas Fresemann und Birger Magnussen.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft, rechts Oberstaatsanwalt Dr. Jörn Hauschild.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft, rechts Oberstaatsanwalt Dr. Jörn Hauschild.
Besucher verfolgen hinter einer Schutzscheibe den Beginn der Verhandlung.
Besucher verfolgen hinter einer Schutzscheibe den Beginn der Verhandlung.
Da das im historischen Ständehaus in der Dresdner Altstadt residierende Oberlandesgericht nicht über die benötigten Räumlichkeiten verfügt, wurde für den Prozess der Speisesaal der noch im Aufbau befindlichen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Hammerweg zum Hochsicherheitskomplex ausgebaut.
Da das im historischen Ständehaus in der Dresdner Altstadt residierende Oberlandesgericht nicht über die benötigten Räumlichkeiten verfügt, wurde für den Prozess der Speisesaal der noch im Aufbau befindlichen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Hammerweg zum Hochsicherheitskomplex ausgebaut.
Polizeisprecher Thomas Geithner erklärt Pressevertretern, dass im Gebäude kein Sprengstoff gefunden wurde. Zuvor hatten Sprengstoff-Spürhunde auf einer öffentlichen Toilette angeschlagen. Höchstwahrscheinlich reagierten die Hunde auf ein Pflegemittel für Gummi.
Polizeisprecher Thomas Geithner erklärt Pressevertretern, dass im Gebäude kein Sprengstoff gefunden wurde. Zuvor hatten Sprengstoff-Spürhunde auf einer öffentlichen Toilette angeschlagen. Höchstwahrscheinlich reagierten die Hunde auf ein Pflegemittel für Gummi.
Auch Demonstranten haben sich vor dem Gebäude versammelt.
Auch Demonstranten haben sich vor dem Gebäude versammelt.
Hatten Polizisten Kontakt zu Mitgliedern der "Gruppe Freital"? Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt gegenwärtig noch gegen einen Polizeibeamten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Der Polizist ist vom Dienst suspendiert, er soll den Beschuldigten Informationen über Polizeieinsätze zugespielt haben.
Hatten Polizisten Kontakt zu Mitgliedern der "Gruppe Freital"? Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt gegenwärtig noch gegen einen Polizeibeamten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Der Polizist ist vom Dienst suspendiert, er soll den Beschuldigten Informationen über Polizeieinsätze zugespielt haben.
Ein Fahrzeug der Justiz fährt durch ein Tor des Gerichtsgebäudes des Oberlandesgerichts.
Ein Fahrzeug der Justiz fährt durch ein Tor des Gerichtsgebäudes des Oberlandesgerichts.

Die Angeklagten

Patrick F., 25 Jahre alt, Lagerarbeiter, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Patrick F., 25 Jahre alt, Lagerarbeiter, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Timo S., 28 Jahre alt, Busfahrer, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Timo S., 28 Jahre alt, Busfahrer, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Maria K., 28 Jahre alt, arbeitslos, Ausbildung als Goldschmiedin abgebrochenPaul Sander
Maria K., 28 Jahre alt, arbeitslos, Ausbildung als Goldschmiedin abgebrochenPaul Sander
Mike S., 38 Jahre alt, Altenpflege-HelferPaul Sander
Mike S., 38 Jahre alt, Altenpflege-HelferPaul Sander
Philipp W., 30 Jahre alt, gelernter Abwassertechniker, zuletzt BusfahrerPaul Sander
Philipp W., 30 Jahre alt, gelernter Abwassertechniker, zuletzt BusfahrerPaul Sander
Rico K., 39 Jahre alt, 1 Tochter, gelernter KochPaul Sander
Rico K., 39 Jahre alt, 1 Tochter, gelernter KochPaul Sander
Justin S., 19 Jahre alt, Auszubildender als Gleisbauer Paul Sander
Justin S., 19 Jahre alt, Auszubildender als Gleisbauer Paul Sander
Sebastian W., 26 Jahre alt, PaketzustellerPaul Sander
Sebastian W., 26 Jahre alt, PaketzustellerPaul Sander

Begonnen hatte der erste mit Spannung erwartete Prozesstag mit einer kleinen Panne. Aus Sicherheitsgründen findet das Strafverfahren nicht im Gebäude des Oberlandesgerichts in der Altstadt statt, sondern in einer provisorischen Unterkunft, die eigentlich für neu ankommende Flüchtlinge vorgesehen ist. Gegenüber befinden sich ein Wertstoffhof und eine Spezialfirma für Natur- und Spezialbaustoffe, nebenan das große Gefängnis. Noch riecht es im Gericht wie neu – auch auf den Toiletten. Das Gummipflegemittel versprüht einen so starken Geruch, dass zwei ausgebildete Sprengstoffhunde bei der Routinekontrolle um fünf Uhr früh anschlugen.

Die Polizei alarmierte Spezialkräfte des Landeskriminalamtes von der Abteilung für Unkonventionelle Brand- und Sprengvorrichtungen (USBV). Sie suchten einen Sprengsatz, bohrten Löcher in die neuen Trockenbauwände, um mit Endoskopen hinein zu schauen. Sie fanden nichts auffälliges. Auch der anschließende Einsatz mit einem Röntgen- und einem Analysegerät für chemische Substanzen förderte keine Hinweise auf Explosivstoffe zutage. Etwa eine Stunde später als vorgesehen öffneten sich die Türen für die Öffentlichkeit.

Chronologie der Ereignisse

27. Juli 2015 - Mit der Sprengung des Autos eines Freitaler Linke-Stadtrats beginnt die vom Generalbundesanwalt angeklagte Anschlagsserie. Verletzt wird niemand, am Wagen des Stadtrats und zwei daneben abgestellten Fahrzeugen entsteht erheblicher Schaden.

19. September 2015 - In der Nacht explodiert ein an einem Küchenfenster einer Flüchtlingsunterkunft in Freital angebrachter Sprengkörper. Es entsteht Sachschaden, die acht Bewohner der Unterkunft bleiben nur deshalb unverletzt, weil sich zum Tatzeitpunkt niemand in der Küche aufhielt.

20. September 2015 - Wieder ein nächtlicher Sprengstoffanschlag. Diesmal ist ein Parteibüro der Linken in Freital das Ziel. Wieder entsteht erheblicher Sachschaden, als Pyrotechnik an einer Fensterscheibe des Büros gezündet wird.

19. Oktober 2015 - Mitglieder der Gruppe werfen laut Anklage Pflastersteine und teils mit Buttersäure präparierte Sprengkörper auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden. Ein Bewohner der „Mangelwirtschaft“ wird verletzt.

1. November 2015 - Erneut ist eine Flüchtlingsunterkunft in Freital Ziel eines Anschlags. An drei Fenstern einer von Asylbewerbern genutzten Wohnung explodieren Sprengkörper. Ein Syrer wird von Glasscherben im Gesicht getroffen und verletzt.

5. November 2015 - Bei einer Razzia von Polizei und Staatsanwaltschaft werden in Dresden und Freital neun Wohnungen durchsucht. Timo S., Patrick F., Philipp W. und Maria K. werden verhaftet, der Haftbefehl gegen K. aber wieder außer Vollzug gesetzt. Insgesamt wird gegen sieben Verdächtige ermittelt. Bei den Durchsuchungen werden neben Pyrotechnik auch Nazi-Devotionalien gefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen sowie versuchte oder vollendete gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor.

Februar 2016 - Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen Timo S., Patrick F., Philipp W., Justin S. und Maria K. wegen der Angriffe auf die „Mangelwirtschaft“ und eine Flüchtlingsunterkunft in Freital.

1. April 2016 - Der Generalbundesanwalt bestätigt, die Übernahme der Ermittlungen wegen Terrorsverdachts zu prüfen. Nach Anforderung der Akten durch Karlsruhe zieht die Generalstaatsanwaltschaft ihre Anklagen zurück.

11. April 2016 - Der Generalbundesanwalt zieht das Verfahren an sich. Jetzt wird wegen Terrorverdachts ermittelt.

19. April 2016 - Bei einer weiteren Razzia - an der im Auftrag des Generalbundesanwalts nun auch die Spezialeinheit GSG 9 beteiligt ist - werden Justin S., Rico K., Sebastian W., Mike S. und Maria K. festgenommen. Seither sitzen alle acht Beschuldigten in U-Haft.

2. November 2016 - Die Bundesanwaltschaft erhebt vor dem Oberlandesgericht Dresden Anklage. Neben der Bildung einer terroristischen Vereinigung sollen sich die Beschuldigten auch wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen verantworten.

17. Januar 2017 - Das Oberlandesgericht lässt die Anklage der Bundesanwaltschaft zur Hauptverhandlung zu. Damit kann das erste Terrorverfahren in der Geschichte des Freistaates beginnen. Bis Ende September werden mehr als 60 Verhandlungstage angesetzt.

7. März 2017 - Beginn des Prozesses in einem eigens dafür eingerichteten Hochsicherheitsgebäude. (dpa)

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Nach dem ersten Disput im Saal verliest Oberstaatsanwalt Hauschild die Anklage. Wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung stehen die acht Mitbegründer der sogenannten Gruppe Freital vor Gericht. Vier Sprengstoffanschläge auf Wohnungen von Flüchtlingen und links-alternative Hausbewohner, ein Parteibüro sowie ein Fahrzeug sollen sie begangen haben. Ihre fremdenfeindliche und rechtsextremistische Gesinnung sei nicht nur während der Gruppentreffen an der Aral-Tankstelle in Freital Thema gewesen, sondern auch in verschlüsselten „schwarzen“ Internet-Chatgruppen, in denen die Anschläge geplant worden seien. Super Cobra 12, Super Cobra 6, La Bomba, Dum Bum und Crazy Robots hießen die illegalen Sprengkörper aus Tschechien.

Von außen an einem Fenster angebracht, wirkten sie wie Glassplitterbomben, sagte Hauschild. Die Hauptladung beim Typ Cobra 12 entspreche der 130-fachen Wirkung eines in Deutschland zugelassenen Silvesterböllers. Den Angeklagten sei die gefährliche Wirkung der Sprengkörper bewusst gewesen, sie hätten gewusst, was sie tun. Bei dem Überfall auf eine Wohnung für Asylbewerber in Freital hätten sie den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Ausführlich geht der Ankläger auf die Arbeitsteilung innerhalb der Gruppe ein. Zwei Anführer, Timo S. und Patrick F., hätten maßgeblichen Anteil. S. habe geplant, organisiert und die Gruppe mobilisiert, F. sei für die technischen Details verantwortlich gewesen. Die anderen machten bei den Anschlägen mit, erhielten Arbeitsaufträge wie Transport, Fahrdienste, Kauf der Böller, heißt es in der Anklage. Die Gruppe habe erwartet, dass alle mitmachten. Einer habe in den Vernehmungen sogar von Gruppenzwang gesprochen, sagt Hauschild. Für die Frage, ob der Terrorvorwurf zutrifft oder nicht, ist die Struktur der Gruppe ein wichtiges Indiz.

Nach Verlesung der Anklage rügen die Verteidiger die Besetzung des Gerichts. Der neugegründete 4. Senat des Oberlandesgerichts sei wenige Monate vor Beginn dieses Strafverfahrens nach einem Baukastensystem ad hoc zusammengesetzt worden, kritisierten die Anwälte von Patrick F., Andreas Schieder und Hansjörg Elbs. Der Geschäftsverteilungsplan sei verändert worden, um die Zuständigkeit auf den neuen Senat übertragen zu können. Das könne als Willkür angesehen werden.

Wilhelm spricht sogar von einem Ausnahmegericht, mit von der Justizverwaltung ausgesuchten, auf dem schwierigen Gebiet des Staatsschutzes unerfahrenen Richtern. Die Verlegung des Prozesses in die eigens für diesen Zweck für fünf Millionen Euro umgebaute Flüchtlingsunterkunft habe Symbolwirkung. Es sei zu befürchten, dass die Richter dem Druck und der Erwartungshaltung nicht gewachsen seien. Er habe Zweifel an ihrer Unabhängigkeit.

Plötzlich wechselt Wilhelm das Thema. Er spricht über seine Mandantin. Maria K. distanziere sich von den Straftaten, entschuldige sich für das, was geschehen ist und würde es am liebsten ungeschehen machen. Sie sei froh, dass die Verletzungen der Opfer sehr rasch geheilt seien. Ihre Verhaftung habe sie als heilsamem Schock empfunden, sagt Wilhelm. Sie habe zudem Mitangeklagte belastet und in den Monaten in Freiheit keine weiteren Aktivitäten unternommen. Das Strafbedürfnis der Gesellschaft sei damit nicht befriedigt, aber mit diesem Verfahren schieße die Justiz weit über das Ziel hinaus.

Das ist der Moment, in dem es den Nebenklägern endgültig reicht. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, er vertritt einen der verletzten Flüchtlinge, wirft Wilhelm Selbstdarstellung vor. Er rede am Thema, der Begründung seines Befangenheitsantrags vorbei. Der Verteidiger habe gegen die Anklage keine Einwendungen erhoben und ziehe nun eine große Show ab. Kristin Pietrzyk, ebenfalls Nebenkläger-Vertreterin, nennt den Vortrag „absurd“ und „pathetisch“. Der Vorsitzende möge ihm das Wort entziehen.

Wilhelm erwidert etwas pampig, das sei kein Problem, dann wende er sich eben an den Bundesgerichtshof. Oberstaatsanwalt Hauschild springt Wilhelm bei und fordert alle auf, sich die letzten sechs Seiten des Antrags auch noch geduldig anzuhören. Er sei „in Erwartung einer juristischen Argumentation“, sagt Hauschild ironisch. Der Vorsitzende Richter befindet ebenfalls, der Anwalt habe sich von seinem Thema entfernt, lässt ihn aber weiterreden. Jetzt geht es um die Sicherheitsbedingungen. Erwartungsgemäß lehnen die Strafverteidiger es ab, sich vor Betreten des Gerichts durchsuchen zu lassen. Es handele sich um eine Machtdemonstration des Gerichts, die die Anwälte in die Nähe der Angeklagten rücken solle, kritisiert Wilhelm. Dabei ist die Kontrolle der Taschen in großen Prozessen üblich, führt aber regelmäßig zu Diskussionen. Das war schon im NSU-Prozess in München so. Die Polizei fürchtet, dass den Anwälten gefährliche Gegenstände in die Aktenkoffer geschmuggelt werden könnten.

Nach diesen Debatten sitzt nicht nur Maria K. etwas lässiger auf ihrem Platz. Timo S. nimmt Blickkontakt zu seiner Freundin auf, die unter den Zuhörern sitzt. In der ersten und zweiten Reihe sitzen Freunde und Bekannte der Angeklagten, einige von ihnen aus dem Umfeld der Anti-Asyl-Szene in Freital. Eine junge Frau ist regelmäßig Ordnerin auf den Demonstrationen der sogenannten Freitaler Bürgerinitiative, ehemals „Freital wehrt sich“. Bei ihr hatten sich auch Philipp W. und Timo S. engagiert. Gekommen sind aber auch die Freitaler Grünen-Stadträtin Ines Kummer und Steffi Brachtel, die für ihr Engagement für Flüchtlinge in Freital ausgezeichnet wurde. Beide wurden selbst mehrmals Opfer von Anfeindungen, ihre Briefkästen in die Luft gesprengt.

Anders als zunächst geplant wird der Prozess nicht am heutigen Mittwoch fortgesetzt. Das Gericht will zunächst über die zahlreichen Anträge beraten. Am nächsten Dienstag geht es weiter. Rechtsanwalt Wilhelm rechnet nicht mit einem Erfolg der Verteidigeranträge. Es sei immer so, dass sie am Ende abgelehnt würden. Aber stellen müsse er sie nun mal.