Mittwoch, 09.01.2013
Prägefehler
Aufmerksamkeit gehört zu den wichtigsten Tugenden im Straßenverkehr. Es gibt aber Fälle, in denen ihre Abwesenheit nicht für Gefahr, sondern für Gelächter sorgt.
Beweisfoto der Polizei: Mit dieser Fehlprägung seines Kennzeichens war ein Mann aus Pirna auf der A17 unterwegs.
Dresden/Pirna.
Kennzeichenraten ist bei Kindern vor allem auf langen Urlaubsreisen ein beliebter Zeitvertreib. Doch es geht auch dienstlich. So geschehen Ende des vergangenen Jahres auf der Autobahn 17.
Wie die Polizei erst heute mitteilte, entdeckten Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) dort einen Rover, dessen Kennzeichen die Buchstabenkombination „RIP“ trug. Zwar können in Sachsen seit dem 8. November wieder ehemals gültige Regionalkennzeichen vergeben werden - doch „RIP“ gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Da die in die Umgangssprache eingegangene Kurzform der Trauerbekundung „RIP“ (lat.: requiescat in pace, „Ruhe in Frieden“) von den Beamten nicht in Zusammenhang mit der neuen Verordnung gebracht werden konnte, kontrollierten die Fahnder den Wagen an der Ausfahrt Heidenau.
Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Kürzel auch nicht um das Wunschkennzeichen eines Bestatters handelte. Vielmehr war das blecherne Anagramm eine glatte Fehlprägung. Denn den mitgeführten Dokumenten zufolge war das Auto tatsächlich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge registriert und hätte somit das Kennzeichenkürzel „PIR“ tragen müssen.
Mysteriöserweise war der Fehler weder der Zulassungsstelle noch dem Fahrzeugnutzer aufgefallen. Die Beamten empfahlen dem 46-jährigen, sich dringend ein ordnungsgemäßes Kennzeichen ausstellen zu lassen. (szo/cdh)
Empfehlung - Prägefehler
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http://www.sz-online.de/sachsen/praegefehler-2480276.html