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Polizei stellt tausende illegale Böller sicher

Sie sind extrem gefährlich und trotzdem heiß begehrt: Böller, die meist aus Tschechien und Polen nach Sachsen gebracht werden.

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© dpa

Leipzig. In Sachsen sind allein in in den vergangenen Wochen mehr als 4 000 illegale Böller von der Bundespolizei sichergestellt worden. Die meisten Entdeckungen gab es dabei im Grenzgebiet zwischen Sachsen und der Tschechischen Republik, erklärte Christian Meinhold, Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna. Seinen Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr 52 000 „pyrotechnische Asservate“ einkassiert und vernichtet. Auch der Zoll hatte Anfang Dezember bereits rund 3 000 illegale Böller sichergestellt. Damit würden in diesem Jahr voraussichtlich deutlich weniger der gefährlichen Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen als im vergangenen Jahr - da waren es 7 600, sagte Oxana Richter vom Zollfahndungsamt Dresden.

Die Polizei warnt dringend davor, in Deutschland nicht zugelassene Böller zu kaufen und zu verwenden. Feuerwerk-Fans würden sich der Gefahr von Verbrennungen und Gehörschäden aussetzen, die oft starken Knallkörper könnten ihnen sogar Finger abreißen. Auch Todesfälle habe es im Zusammenhang mit den gefährlichen Krachern schon gegeben. „Zudem werden zum Verschluss der Papphülsen von manchen Herstellern noch immer Pfropfen aus Dolomit verwendet“, erläuterte Meinhold. Das könne gefährliche Splitter erzeugen. Damit seien auch Umstehende in Gefahr.

Bei der Polizei entsorgen

Den illegalen Böllern fehle das Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper entdecke, könne sie bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben, sagte Meinhold. Im Zweifelsfall könne auch das nächste Polizeirevier über den Fund informiert werden. „Von einer anderen Entsorgung, vielleicht auch aus Angst vor eventuellen Strafen und Entdeckung, ist dringend abzuraten“, warnte der Polizeihauptkommissar. Dadurch werde die Gefahr gegebenenfalls nur an andere Menschen weitergegeben.

Wie Richter erklärte, sind Einfuhr und der Besitz der ausländischen Feuerwerkskörper in Deutschland verboten. Verstöße könnten mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. „Bei festgestellten Verstößen im Vorjahr wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Klingenthal beispielsweise Geldstrafen zwischen vier- und neunhundert Euro von Gerichten für derartige Delikte verhängt“, berichtete Eckhard Fiedler von der Bundespolizeiinspektion. Böller-Schmugglern können nach Angaben Richters auch die Kosten für Entsorgung der gefährlichen Fracht auferlegt werden. Das kostet um die 250 Euro.

Der Verkauf der in Deutschland zulässigen Feuerwerkskörper beginnt am Montag (29. Dezember). Der Trend bei der Knallerei zum Jahreswechsel geht nach Angaben des Verbands der pyrotechnischen Industrie zu Batterien und Verbundfeuerwerken. Dabei handele es sich um Artikel, die nur einmal gezündet werden müssten und dann nacheinander eine Vielzahl von Farb-, Knall-, Leucht- und Knistereffekten hervorbrächten, die einige Minuten andauern könnten. Die Branche erwartet einen Umsatz von rund 124 Millionen Euro. (dpa)