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Polizei führt Geheimstatistik zu Asylbewerbern

Täglich geht ein interner Bericht über Straftaten ans Innenministerium. Die Öffentlichkeit erfährt das aber nicht.

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© Sebastian Schultz

Von Christoph Scharf

Landkreis. Das Mehrfamilienhaus an der Nickritzer Straße in Riesa ist seit mehr als zwei Jahren Asylunterkunft. Schlagzeilen schreibt das Haus seitdem kaum. Reibungslos geht das Zusammenleben dort aber offenbar nicht ab. Das legt ein internes Protokoll der Polizei nahe, das der SZ vorliegt. Demnach gab es dort am Dienstag einen Schwerverletzten, der stationär im Krankenhaus aufgenommen werden musste.

Eine Unterkunft für Asylbewerber in der Nickritzer Straße in Riesa: Das Haus war 2013 für die Unterbringung von 50Menschen umgebaut worden.
Eine Unterkunft für Asylbewerber in der Nickritzer Straße in Riesa: Das Haus war 2013 für die Unterbringung von 50Menschen umgebaut worden.

Laut Polizei hatte sich nach der Geldauszahlung an die Asylbewerber ein Streit zwischen einem 29-jährigen Tunesier und einem 38-jährigen Marokkaner entwickelt. Der Rettungsdienst musste anrücken, außerdem zwei Streifenwagen.

In den richtigen Polizeibericht schaffte es der Vorfall vom Dienstag dennoch nicht – obwohl es einen Schwerverletzten gab. Bei der Polizeidirektion hat man dafür auch eine Begründung. Eine Körperverletzung gelte als Antragsdelikt – wird also nur auf eine Anzeige hin verfolgt. Zudem habe sie nicht im öffentlichen Raum stattgefunden, sei damit nicht Gegenstand polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit. „Dabei ist es unerheblich, ob die Beteiligten Asylbewerber oder Deutsche sind“, sagt Polizeisprecher Thomas Geithner. Man würde genau so wenig über eine Körperverletzung zweier Riesaer in der Wohnung aktiv informieren.

Vier Ereignisse verzeichnet

Offenbar hielt die Polizei das Ereignis von der Nickritzer Straße aber für so relevant, dass es der Fall in eine interne Statistik schaffte, die regelmäßig an das Innenministerium geht. Die Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ erhält täglich eine Informationsmeldung zu „polizeilich relevanten Sachverhalten unter Beteiligung von Asylsuchenden“. Dort sind allein für die 24 Stunden vom 2. Februar, 6 Uhr, bis zum 3. Februar, 6 Uhr vier Ereignisse verzeichnet: die Körperverletzung von Riesa, zwei Raubdelikte aus Dresden und ein mutmaßlicher Kindesmissbrauch. Tatsächlich veröffentlicht wurde davon nur einer der beiden Raubüberfälle: Laut Polizei hatten Dienstagabend drei marokkanische Asylbewerber in Dresden einen Tunesier massiv geschlagen und ihm Smartphone und Brieftasche geraubt. Am nächsten Tag kam der Vorfall in den Polizeibericht.

Ein ähnlicher Fall, der sich fünf Stunden später in der Dresdner Neustadt unter mehreren Tunesiern ereignete, blieb unerwähnt. Ebenso der mutmaßliche sexuelle Missbrauch einer Sechsjährigen durch einen Syrer: Der 44-Jährige hatte das Kind laut Zeugenaussagen in einer Straßenbahn von hinten umarmt, festgehalten und gegen dessen Willen auf den Mund geküsst. Erst als ein Fahrgast einschritt, habe er damit aufgehört. Immerhin – auch das belegt das Protokoll – reagierte die Polizei mit aufwendigen Ermittlungen.

300 bis 400 Einsätzen pro Tag

Aber warum davon kein Wort im Polizeibericht? Fehlt es auch in diesem Fall an der „Öffentlichkeitsrelevanz“? Aus Sicht der Polizei habe sich der Vorfall bei den weiteren Ermittlungen als eine Art kulturelles Missverständnis entpuppt: Der Syrer habe in seiner Vernehmung angegeben, das Kind nicht auf den Mund, sondern väterlich auf den Kopf geküsst zu haben.

Das sei in seiner Heimat so üblich. Eine Vertuschung jedenfalls könne man der Polizeidirektion nicht vorwerfen. Unter 300 bis 400 Einsätzen pro Tag müsse man auswählen, was öffentlichkeitsrelevant sei und was nicht. So habe man vergangenes Jahr auch über eine Körperverletzung zwischen einem Syrer und einem Tunesier in Großenhain berichtet, die erst später von der Staatsanwaltschaft als versuchter Totschlag eingeordnet wurde. Eine Weisung durch das Ministerium existiere nicht.

Auch Alexander Bertram vom Innenministerium legt Wert darauf, dass die Polizeidirektionen selbst entscheiden, was sie veröffentlichen – und was nicht. „Bei Kindesmissbrauch wird aus Gründen des Opferschutzes oft von einer Veröffentlichung abgesehen. Raubdelikte dagegen werden im Regelfall vermeldet.“ Bei Körperverletzungen hänge die Sache vom Einzelfall ab, so Bertram. Aber warum gibt es dann überhaupt einen täglichen Rapport über Delikte von Asylbewerbern ans Ministerium, der intern bleibt? „Aus allen Direktionen gehen täglich Infomeldungen über Dinge mit besonderer Brisanz ein, damit das Innenministerium weiß, was im Land los ist.“