Ulrich Wolf
Leipzig. Der Strafprozess gegen die zwei früheren Vorstände der sächsischen Landesbank, Herbert Süß (77) und Stefan Leusde (61), wird gegen die Zahlung einer Geldauflage von je 80 000 Euro vorläufig eingestellt. Das beschloss die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig am Donnerstag. Zuvor hatten alle Verfahrensbeteiligten zugestimmt. Zwar hätten die Angeklagten ihre Kontroll- und Aufsichtspflichten grob verletzt, ein vorsätzliches Handeln habe ihnen aber nicht nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzender Richter Volker Sander in der zwei Stunden dauernden Verlesung seiner Begründung.
Die Risikoeinschätzung des US-Geschäfts der Bank durch die Vorstände sei „objektiv unrichtig“ gewesen, sagte der Richter. Zudem seien gewisse Risiken von ihnen gar nicht erst betrachtet worden, obwohl es warnende Stimmen von internen und externen Prüfern gegeben habe. Die Vorstände hätten auch nicht kritisch nachgefragt. Andererseits, so der Richter, habe seine Kammer den Eindruck gehabt, dass „bestimmte eingeweihte Kreise der Bank“ kein sonderliches ein Interesse daran hatten, alle Risiken auf den Tisch der Vorstände zu legen. Teilweise seien die Risikoangaben aus Dublin, wo das Leipziger Bankhaus sein Geschäft mit US-Kreditderivaten managte, unrichtig oder beschönigend dargestellt worden.
Gegen Süß und Leusder war seit Anfang des Jahres wegen Untreue und Bilanzfälschung verhandelt worden. Sie sollen riskante Kreditersatzgeschäfte über irische Zweckgesellschaften genehmigt und gebilligt haben. Diese Dublin-Deals brachten die einzige ostdeutsche Landesbank im August 2007 an den Rand des Ruins. Sie wurde notverkauft. Sachsens Steuerzahler bürgen seither für die Ausfälle der faulen Papiere mit bis zu 2,75 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro mussten schon gezahlt werden.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des SachsenLB-Debakels
Süß und Leusder hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Sobald sie nun ihre Auflage von 80 000 Euro zahlen gezahlt haben, ist das Verfahren endgültig beendet. Das Gericht hat ihnen dazu eine Frist bis zum 12. Dezember gesetzt. Zudem wäre damit die langjährige Aufarbeitung des Landesbank-Debakels abgeschlossen. Keiner der verantwortlichen Manager musste ins Gefängnis. Schon zuvor waren mehrere Strafprozesse gegen Geldauflagen eingestellt worden, unter anderem gegen die Ex-Vorstände Werner Eckert, Gerrit Raupach und Hans-Jürgen Klumpp.
Gegen den früheren Bankchef Michael Weiß sowie seinen Vize Rainer Fuchs wurde gar nicht erst verhandelt; Formfehler verhinderten dies. Die ehemalige Finanzmanagerin der Bank ist seit Langem erkrankt, das Verfahren gegen sie ist ebenfalls vorläufig eingestellt. Auch Politiker aus dem Aufsichtsrat der Bank, der die Vorstände zu kontrollieren hatte, mussten nicht vor Gericht. Es sei denn, sie waren als Zeugen geladen wie Sachsens ehemaliger Finanzminister Horst Metz (CDU). Der vermochte sich bei seiner Aussage an Details nicht erinnern und sagte über sich selbst: „Ich bin kein ausgewiesener Finanzexperte.“