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Naziparolen vor laufender Kamera

Mitten auf dem Rathausplatz zeigen drei Riesaer den Hitlergruß. Was sie nicht wissen: Ein Fernsehteam filmt mit.

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© Screenshot: Kontraste/RBB

Von Stefan Lehmann

Riesa. Diese Szenen haben Riesa traurige Bekanntheit eingebracht: Am Rand des Stadtfestes, etwas abseits des Trubels, steht eine Gruppe von etwa fünf Besuchern. Es fallen Rufe wie „Sieg Heil“ und „Jawoll mein Führer“, mehrfach wird der Hitlergruß gezeigt. Die Gesten gelten einem Mann mit dunkler Hautfarbe, der wenige Meter daneben mit einer Frau auf der Bank am Brunnen sitzt. Um ein Haar eskaliert die Situation vollends, als einer aus der Gruppe den gebürtigen Senegalesen beschuldigt, seine Freundin angegafft zu haben. Ein anderer geht dazwischen. „Lass den Bimbo“, sagt er und schiebt seinen Freund wieder zurück zur Gruppe. Was keiner der Riesaer in diesem Moment ahnt: Die Frau neben dem Senegalesen ist eine Reporterin des Fernsehsenders RBB – und eine versteckte Kamera hat die ganze Szene gefilmt. Wenige Tage später wird sie bundesweit ausgestrahlt werden.

Vorwürfe an das Fernsehteam

Das Fernsehteam hatte im August 2015 eine Reportage für die Sendung „Kontraste“ gedreht. „Allein unter Weißen“ hieß der Beitrag. Der gebürtige Senegalese Ndiaga war darin mit der Reporterin in Sachsen unterwegs. „Was erlebt ein Mensch mit dunkler Hautfarbe in Sachsen, wenn er eine Wohnung oder einen Job sucht oder einfach nur ein Eis essen geht?“ Dieser Frage wollte das „Kontraste“-Team eigenen Worten zufolge nachgehen. Gedreht wurde in Chemnitz, in Regis-Breitingen bei Leipzig, in Nassau im Erzgebirge sowie in einem nicht näher bezeichneten Ort bei Dresden – und eben in Riesa. Aus jedem Ort nahm das Team überwiegend düstere bis bedrohliche Bilder mit, die teils auch heftig kritisiert wurden. Der Bürgermeister von Regis-Breitingen beispielsweise erstattete Anzeige gegen den Sender und warf dem Fernsehteam vor, einseitig berichtet zu haben und den Ort zu verunglimpfen.

Die beiden Männer und eine Frau aus Riesa, die auf dem Video den Hitlergruß zeigen, bekommen von diesem Trubel zunächst nichts mit. Sie erfahren von den Aufnahmen erst, als die Kriminalpolizei vor der Tür steht. „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, so lautet der Vorwurf. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach Ausstrahlung des Beitrags stehen die Drei in Riesa deshalb vor Gericht. Dort geben sie sich reuig. „Für mich war das eine Lehre“, sagt die Frau, „ich mache das nicht mehr“. Sie sei an dem fraglichen Abend stark alkoholisiert gewesen, habe nicht mehr gewusst, was sie da eigentlich tat. Die beiden angeklagten Männer machen ähnliche Aussagen. „Ein Freund von mir war bei der Security“, sagt der eine. „Der sagte: ‚Du hast ganz schön einen im Tee, mach dich bloß nach Hause!‘ Das hab’ ich dann auch gemacht.“ Sein Kumpel sagt, er wisse nur noch aus Erzählungen, dass er sich „vor den schwarzen Mann gestellt und den belegt“ haben soll.

Dass die Drei alkoholisiert und damit enthemmt waren, erkennen auch Gericht und Staatsanwaltschaft an. Außerdem hätten sie alle aus einer Art Gruppendynamik heraus gehandelt. Allerdings stellt auch Richterin Ingeborg Schäfer fest, dass die Gesinnung der Angeklagten ebenfalls eine Rolle gespielt haben wird: „Für solche Sachen reicht es nicht, besoffen zu sein.“ Eine rechte Einstellung, so die Richterin, werden die drei Angeklagten wohl schon haben. Zumindest einer von ihnen lässt das auch durchblicken, als er wettert, da könne er auch den Sender verklagen, der doch sonst so vieles verschweige, aber „gerade das da zeigt“.

Nur ein Angeklagter ist vorbestraft

Vorbestraft ist nur einer der Angeklagten. Sieben kleinere Delikte, von Beleidigung, Betrug und Schwarzfahren bis hin zu Körperverletzung, stehen im Bundeszentralregister. Weil das alles aber Jahre zurückliegt und er dazwischenging, als sein Kumpel auf den Senegalesen losgehen wollte, werden ihm diese Vorstrafen nicht zum Nachteil ausgelegt. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt die Richterin die Angeklagten. Die Strafe können die drei Arbeitslosen auch abarbeiten, erklärt sie auf Nachfrage eines der beiden Männer. Auch wenn es bei einer Geldstrafe bleibt: „Den Hitlergruß zu zeigen, das ist kein Kavaliersdelikt“, stellt Ingeborg Schäfer klar. Mit 50 Tagessätzen sei die Geldstrafe deshalb auch relativ hoch.

Das Urteil haben die Drei schon akzeptiert. Der Film des RBB-Teams wird aber noch weitere Kreise ziehen – und das nicht nur, weil er nicht eben das beste Licht auf Riesa wirft. Auch die Justiz wird sich noch einmal mit dem Video befassen müssen. Eine weitere Riesaerin ist angeklagt, weil sie der Reporterin und ihrem dunkelhäutigen Begleiter in dem Video zuruft, „früher nannte man so etwas Rassenschande“.