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Nach Gefangenenmeuterei in Zwickau drei Häftlinge angeklagt

Das Amtsgericht Zwickau wird einen Fall von Gefangenenmeuterei in der dortigen Justizvollzugsanstalt verhandeln.

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Zwickau. Das Amtsgericht Zwickau wird einen Fall von Gefangenenmeuterei in der dortigen Justizvollzugsanstalt verhandeln. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag Anklage gegen drei Strafgefangene wegen gemeinschaftlich begangener Gefangenenmeuterei in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Den drei Männern wird vorgeworfen, am 10. Oktober 2016 einen gewaltsamen Ausbruch aus dem Gefängnis geplant zu haben. Zwei Gefangene waren der Staatsanwaltschaft zufolge durch eine manipulierte Essensklappe aus ihrer Zelle geklettert und hatten sich mit Tischbeinen bewaffnet. Unter dem Vorwand, eine Kopfschmerztablette zu brauchen, habe der dritte Beteiligte einen Justizangestellten angelockt.

Dieser wurde durch einen Schlag mit einem Tischbein auf den Kopf schwer verletzt. Aufgrund der so nicht geplanten Verletzungen und des verursachten Lärms brachen die Gefangenen laut Staatsanwaltschaft ihren Ausbruchsversuch ab.

Der Fall wird vor dem Zwickauer Jugendschöffengericht verhandelt, weil einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt gewesen sein soll. Ein Termin ist noch nicht anberaumt. Laut Gerichtssprecher sei den Angeschuldigten und deren Verteidigern die Anklageschrift zugegangen. Alle drei Strafgefangenen sind laut Amtsgericht nicht mehr in Zwickau im Gefängnis. (dpa)