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Mutter ist vermindert schuldfähig

Yvonne W., die ihren frühgeborenen Sohn im Mai 2008 in einem Straßengraben in Frauenhain zur Welt gebracht und hilflos zurückgelassen haben soll, hatte zum Tatzeitpunkt eine „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“....

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Yvonne W., die ihren frühgeborenen Sohn im Mai 2008 in einem Straßengraben in Frauenhain zur Welt gebracht und hilflos zurückgelassen haben soll, hatte zum Tatzeitpunkt eine „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“. Zu diesem Schluss kam der Berliner Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Kröber am gestrigen Prozesstag am Landgericht Dresden, wo sich die heute 37-Jährige wegen des Verdachts des Totschlags verantworten muss.

Nach Einschätzung des Gutachters habe W. von ihrer Schwangerschaft bis zuletzt nichts gewusst und sei von der nächtlichen, auch körperlich anstrengenden Geburt vollkommen überrascht und traumatisiert worden: Sie habe das Kind für tot gehalten und das Geschehen durch ihre Weiterfahrt im Auto ignorieren wollen, so Kröber. Ob die Mutter psychologisch noch in der Lage gewesen war, den Notarzt zu rufen, konnte der Experte nicht mit Sicherheit sagen: „Ihre Steuerungsfähigkeit war eingeschränkt, aber nicht komplett aufgehoben“, so sein Fazit. Zuvor hatte der Vater des kleinen Jakob, der per DNA-Abgleich ermittelt wurde, als Zeuge ausgesagt. Als Einziger aus W.’s Umfeld gab der 39-Jährige Stahlarbeiter an, frühzeitig von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag fallen. (soe)