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Mordanklage gegen Kriminalbeamten

Der Tod eines Hannoveraner Geschäftsmanns machte Ende 2013 Schlagzeilen. Die zerstückelte Leiche lag auf dem Grundstück eines Polizisten im Gimmlitztal. Nun wird der Kriminalist angeklagt.

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© dpa

Dresden. Im Fall der zerstückelten Leiche von Reichenau (Osterzgebirge) hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Kriminalbeamten erhoben. Sie wirft ihm Mord und Störung der Totenruhe vor, wie Sprecher Lorenz Haase am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa sagte. Auch das Landgericht bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Dresdner Morgenpost“. Der Prozess ist noch nicht terminiert, wie Gerichtssprecher Ralf Högner auf Anfrage sagte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten des Landeskriminalamts vor, den Geschäftsmann aus Hannover am 4. November 2013 in seiner Pension im Gimmlitztal getötet und die Leiche des 59-Jährigen zerstückelt und in seinem Garten vergraben zu haben. Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten, das erst nach Monaten vorlag, erstickte der Mann durch Erdrosseln.

Keine Anhaltspunkte für Kannibalismus

„Wir gehen von vorsätzlicher Tötung aus und nicht von Suizid“, sagte Oberstaatsanwalt Haase. Die Anklage unterstellt mit dem Mordmerkmal „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ sexuelle Motive und dass der Beschuldigte eine Leiche zerstückeln wollte. Dagegen gibt es laut Haase keine Hinweise auf Kannibalismus, auch wenn die Leiche nicht ganz vollständig ist. Entsprechende Spekulationen waren aufgetaucht, weil Opfer und Täter sich auf einer entsprechenden Internet-Plattform kennengelernt hatten.

Nach seiner Festnahme Ende November 2013 hatte der verdächtige Kriminalhauptkommissar zugegeben, seinen Gast auf dessen eigenen Wunsch getötet zu haben. Kannibalistische oder sexuelle Motive hatte er bestritten. Im Januar widerrief der Schriftsachverständige dann Teile des Geständnisses, sein Anwalt legte Haftbeschwerde ein und legte ein von seinem Mandanten gedrehtes Video als Beweis für einer Selbsttötung vor. An dieser Auffassung hält der Anwalt auch nach Abweisung der Anträge und der Anklage fest. „Es spricht alles dafür.“ (dpa)