Merken

Missbrauch: Polizist muss in Haft

Ein 53-jähriger Beamter aus Radebeul wurde wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Teilen
Folgen
© dpa

Dresden. Der 53-jähriger Polizeiobermeister Thomas P. aus Radebeul hat sich nach Überzeugung des Gerichts Mitte 2005 dreimal an seiner 14-jährigen Stieftochter vergangen. Außerdem erstellte er im Sommer 2011 Hunderte teils eindeutig pornografische Fotos von einem 13-jährigen Mädchen und hat mehr als 2.500 kinderpornografische Fotos und Videos besessen. Thomas P. wurde gestern am Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt – unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise Schutzbefohlenen.

Der Angeklagte hatte sich weder im Ermittlungsverfahren noch in Prozess zu den Vorwürfen geäußert. Während der Urteilsverkündung schüttelte er mit dem Kopf. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht, dass der Mann nun seinen Beamtenstatus verliert. P.s mitangeklagte Lebensgefährtin wurde wegen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt und muss 1.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Die 33-Jährige hatte ausgesagt, sie habe mit dem 13-jährigen Mädchen „Modeschau“ gespielt und sich mit dem Kind von P. in Uniformen, Dessous, Miedern und nackt fotografieren lassen. Sie habe nicht erkannt, dass P. dabei pornografische Fotos machte. Das nahm ihr das Gericht jedoch nicht ab: Die Fotos zeigten den pornografischen Bezug deutlich, sagte der Richter.

Erst im September 2011 sich hatte die Stieftochter dazu durchgerungen, P. anzuzeigen. Da befand sie sich wegen der Erlebnisse schon einige Zeit in psychiatrischer Behandlung. Bei den Ermittlungen wurden auf zwei Computern und Dutzenden Speichermedien des Angeklagten neben den selbst gemachten Fotos auch Tausende kinderpornografische Dateien entdeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (lex)