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Meißner Brandstifter gehen ins Gefängnis

Das Landgericht Dresden hat bereits heute sein Urteil gefällt: Die beiden Männer, die eine geplante Asylunterkunft in Meißen in Brand gesetzt haben, bekommen Freiheitsstrafen.

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© SZ

Meißen/Dresden. Die beiden Meißner Brandstifter Daniel Z. (41) und Eric P. (38), die seit gut vier Monaten in Untersuchungshaft sitzen, bleiben im Gefängnis. Wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung wurden sie am Donnerstag am Landgericht Dresden zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Die Haftbefehle wurden aufrechterhalten. Die beiden hatten im Juni vorigen Jahres ein Haus an der Rauhentalstraße in Meißen, in dem Asylbewerber untergebracht werden sollten, in Brand gesteckt. Rund sechs Wochen später versuchten die Täter, das Haus, das nach dem Brand gerade fertig saniert war, unter Wasser zu setzen, was misslang.

„Bedrückend und erschreckend“ nannte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler das Verfahren. „Hier saßen nicht irgendwelche Kriminelle, sondern ganz normale Bürger aus geordneten Verhältnissen, angepasst, mit Arbeit, Wohnung, Kindern, Familie. Das zeigt, dass der Hass gegen Flüchtlinge in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen ist“, sagte sie. Sie seien auf dumpfe Argumente von Hasspredigern reingefallen. Doch die Richterin stellte klar: „Sie sind keine Opfer, Sie sind Täter.“

Trotz aller berechtigter Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung rechtfertige dies keine Straftaten. Besonders kreidete das Gericht den Angeklagten an, dass sie Wochen nach dem Brandanschlag erneut in das Haus eindrangen und es unbewohnbar machen wollten. Strafverschärfend wertete die Kammer, dass die Taten aus ausländerfeindlichen Motiven heraus geschahen. „Ich war fassungslos, wollte es nicht glauben, dass das dieselben Täter waren“, sagte auch die Staatsanwältin. Die Tat habe Signalwirkung gehabt, die Hälfte der Stadt habe gedanklich applaudiert. „Das zeigt, dass wir uns zu einer Hassgesellschaft entwickelt haben“, so die Staatsanwältin. Sie hatte auf fünf Jahre Haft für Z. und vier Jahre und zehn Monate Gefängnis für P. plädiert.

Doch im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht keine schere Brandstiftung. Die hätte vorgelegen, wenn Menschen unmittelbar gefährdet gewesen wären. Dies war aber noch nicht der Fall, weil das Haus noch unbewohnt war und das Feuer noch nicht auf bewohnte Nachbargebäude übergegriffen hatte. Die relativ geringe Strafe haben die Angeklagten der Feuerwehr zu verdanken. Die war schon neun Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort und verhinderte, dass der Brand übergriff. „Das war ein Glück für Sie“, so die Richterin. 30 bis 60 Minuten später hätte der Brand auf die Nachbarhäuser übergegriffen, so ein Brandsachverständiger vom Landeskriminalamt.

Die Verteidiger hatten deutlich geringere Strafen gefordert, für Z. sogar nur eine Bewährungsstrafe. Dessen Verteidiger gab auch dem Landratsamt Mitschuld. „Die Probleme führen zu Unmut, wenn man die Leute nicht mit ins Boot holt. Es ist viel schiefgelaufen. Mit Gewalt gegen Menschen und Sachen sind die Probleme aber nicht zu lösen.“

Staatsanwältin und Gericht sprachen auch von Generalprävention des Urteils. „Jeder, der meint, eine solche Tat begehen zu müssen, soll wissen, was ihn erwartet“, so die Vorsitzende Richterin.

Angerechnet wurde den Angeklagten ihre Geständnisse. Ohne diese hätten die Taten wohl nicht nachgewiesen werden können. „Die Beweislage war nicht rosig“, gab die Vorsitzende Richterin zu.

Beide Angeklagten zeigten Reue und entschuldigten sich. P. verlas eine vorbereitete Erklärung: „Es ist nicht zu rechtfertigen, was ich getan habe. Ich möchte mich in aller Öffentlichkeit entschuldigen. Die Tat war irrsinnig, unverantwortlich und feige.“ (SZ/jm)