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Meineid-Vorwürfe gegen Frauke Petry

Die Landtagswahl in Sachsen liegt schon fast eineinhalb Jahre zurück. Aber noch immer ist der Wahlprüfungsausschuss mit Einsprüchen befasst. Dabei geht es inzwischen nicht mehr nur um die Wahl.

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© dpa

Dresden. Der Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages will in seiner nächsten Sitzung Widersprüche in den Aussagen zweier AfD-Mitglieder klären. Betroffen sind Parteichefin Frauke Petry und das sächsische Vorstandsmitglied Carsten Hütter.

Er gehe davon aus, dass die AfD die Sitzung nutzen werde, um bei der Wahrheitsfindung zu helfen, sagte der Ausschussvorsitzende Marko Schiemann am Freitag. Erst nach der dritten mündlichen Verhandlung am 11. März würden die Beweise gewürdigt. Frühestens im April werde der Ausschuss dann eine Beschlussempfehlung für den Landtag abgeben.

Gegen Petry war diese Woche eine Strafanzeige wegen Meineids erstattet worden. Sie stammt vom Abgeordneten André Schollbach (Linke), der auch stellvertretendes Ausschussmitglied ist. Am 11. März will der Wahlprüfungsausschuss AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer anhören. Er hätte dann Gelegenheit, die Widersprüche aus seiner Sicht aufzuklären. Petry und Hütter sind nicht mehr geladen. Unter Rechtsexperten ist allerdings umstritten, ob man vor einem Wahlprüfungsausschuss tatsächlich einen Meineid leisten kann. Bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ist das hingegen unstrittig.

Im konkreten Fall geht es unter anderem um Aussagen zu Darlehen, die die AfD zur Finanzierung ihres Wahlkampfes für die Landtagswahl am 31. August 2015 von ihren Mitgliedern begehrte. Hütter hatte unter anderem angegeben, dass sich Petry auf mehreren Vorstandssitzungen nach Zahlungseingängen erkundigte. Sie selbst gab an, erst ein Jahr nach der Wahl von den tatsächlich gezahlten Darlehen erfahren zu haben. Ein zweiter strittiger Punkt ist, wer alles die Darlehensverträge unterzeichnete.

Insgesamt hatten 14 Privatpersonen und eine Partei gegen die Landtagswahl Einspruch erhoben. Auch zwei damalige AfD-Kandidaten für die Wahl machten davon Gebrauch und belasteten ihre eigene Partei. Darüber, ob die noch ausstehenden Einsprüche zu einer Wiederholung der Wahl führen könnten, wollte Schiemann am Freitag nicht spekulieren. Er verwies auf einen früheren Fall aus Leipzig: Nach der Landtagswahl 2004 hatten die Linken wegen der Ablehnung ihres Prüfverfahrens Klage beim Verfassungsgericht in Leipzig eingereicht. Im Januar 2006 erfolgte eine Neuwahl, aber nur in einem Leipziger Wahlbezirk. (dpa)