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Mehr Wildkameras in den Wäldern

Bewusst installierte Kameras beobachten das Treiben von Hirsch, Wolf, Luchs und Waschbär. Verirrt sich mal ein Mensch vor die Linsen, gelten besondere Bestimmungen.

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© dpa

Dresden. Ob Rotwild oder Wolf - immer öfter versuchen Wissenschaftler, Naturschützer und Jäger dem Wild im Wald mit Kameras auf die Schliche zu kommen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. So wurden dem Staatsbetrieb Sachsenforst zufolge bei einem Forschungsprojekt zum Rotwild im Erzgebirge 86 Fotofallen aufgestellt. Vor vier Jahren hatte der Betrieb 45 Kameras für das Monitoring geschützter Wildarten angegeben - hauptsächlich zur Beobachtung von Wolfsrudeln.

Probleme mit dem Datenschutz hab es deswegen bisher nicht gegeben, hieß es. Die Wildkameras würden grundsätzlich abseits von Wanderwegen oder Erholungseinrichtungen eingesetzt. Die Aufnahmen dort zielten ausschließlich auf Wildtiere, Abbildungen von Menschen würden gelöscht.

Laut dem Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ werden im Durchschnitt zwei bis vier Wildkameras je Wolfsterritorium eingesetzt. Anzahl und Standorte wechseln den Angaben zufolge während des Jahres. Durch die Fotofallen könne nachgewiesen werden, ob sich ein oder mehrere Wölfe in einem bestimmten Gebiet aufhalten oder auch ob und wie viele Welpen geboren wurden - zumindest ungefähr. Die Fotofallen liefern den Angaben zufolge Daten zur Größe der Rudel und deren Abgrenzung. Zudem könnten mit den Aufnahmen bisweilen einzelne Tiere wiedererkannt werden.

Auch Jäger stellen im Wald privat Fotofallen auf. Wie viele es sind, ist unbekannt. Sie seien für die Wildhege mittlerweile unentbehrlich, sagte der Vizepräsident des Landesjagdverbandes, Thomas Markert. „Der Jäger muss wissen, was in seinem Revier los ist, welche Tiere sich dort aufhalten.“ Dabei gehe es auch um die „Qualität“ des Wildes allgemein und - davon abhängig - um Abschusspläne. Die Tiere seien durch den Wolf und die intensiver werdende Nutzung durch Spaziergänger, Wanderer und Jogger sehr scheu und die Kameras damit immer unverzichtbarer geworden.

Sachsens Datenschützer haben mit den Kameras im Wald noch kein Problem. „Wenn diese irgendwo im Dickicht abseits der Wege in niedriger Höhe aufgestellt werden, kann eigentlich nicht viel passieren“, sagte der Sprecher des Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider. Möglicherweise könnten zufällig spielende Kinder aufs Bild geraten. Etwas anderes seien etwa höher angebrachte Videogeräte an Futterplätzen. Dann müsse auf einem Schild darauf hingewiesen werden. Wenn das öfter vorkomme, sei eventuell auch eine Regelung im Waldgesetz sinnvoll.

Sachsenforst setzt nach eigener Darstellung jedoch keine Kameras für die Aufnahme von Videosequenzen ein. „Es werden ausschließlich klassische Wildkameras für Einzelbilder genutzt, die durch Bewegung ausgelöst werden.“

Sollten sich Hauseigentümer solche Geräte zulegen, um damit Haus und Garten zu observieren, ist laut Schneider zunächst nichts dagegen einzuwenden. Diese müssten allerdings darauf achten, dass nicht mehr als ein halber Meter eines etwa angrenzenden öffentlichen Fußweges mit erfasst wird. „Mehr wird nicht als Eigensicherung gewertet.“ (dpa)