Von Sebastian Kositz
Bautzen. Elektroschocker, Schlagstöcke Schreckschusspistolen – immer wieder ertappen Polizisten Männer und Frauen mit verbotenen Waffen und gefährlichen Gegenständen. Im vergangenen Jahr registrierten die Beamten im Landkreis Bautzen etwa 210 Verstöße gegen das Waffengesetz. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr: Für 2016 weisen die Zahlen der Polizei rund 190 Delikte aus.
Bei diesen Waffen drohen Bußgelder oder Strafen
Hinter dieser Statistik stecken keineswegs nur scharfe Flinten und Pistolen. Im Gegenteil. Unter den 200 festgestellten Verstößen verbirgt sich eine große Bandbreite, wie Thomas Knaup, Sprecher der für den Landkreis Bautzen zuständigen Polizeidirektion, erklärt. „Die reicht von Pfeffersprays über Schlag-, Stich- oder Schutzwaffen bis hin zu teilweise getarnten Elektroschockern, mit Quarzsand gefüllten Handschuhen und Teleskopschlagstöcken“, so Thomas Knaup. Aber auch Schusswaffen werden immer wieder sichergestellt.
Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Das deutsche Waffengesetz gilt als umfassend und kompliziert, unterscheidet zudem in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wer mit einem sogenannten Einhandmesser, einem Schlagstock oder einem täuschend echten Nachbau einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit erwischt wird, muss sich auf ein Verwarn- oder Bußgeld gefasst machen. Echten Pistolen und Gewehren sehr ähnlich sehen beispielsweise sogenannte Softairwaffen, mit denen sich kleine Plastekügelchen verschießen lassen. Der Besitz oder das Führen von Schusswaffen, Totschlägern oder Schlagringen, aber auch Gegenständen mit Reizstoffen, gelten unterdessen als Straftaten und sind dann sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Im Detail hat die Polizei die verschiedenen Delikte der vergangenen Jahre nicht aufgedröselt. Aber: Bei den im vergangenen Jahr von den Beamten festgestellten 210 Verstößen handelt es sich in drei Viertel aller Fälle tatsächlich um Straftaten. Lediglich 50 Verstöße beschäftigten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Ordnungsamt der Bautzener Kreisverwaltung. Dort versendeten die Mitarbeiter im vergangenen Jahr fast 70 Bußgeldbescheide. Darin stecken übrigens auch Fälle, die die Polizei nicht in ihrer Statistik ausweist. Jeder zweite Bescheid ging wegen des Führens von einem Einhandmesser heraus. Zwölfmal bat das Ordnungsamt wegen eines Schlagstocks zur Kasse. Und auch wegen sieben unechten, aber täuschend echt aussehenden Waffen wurden Bußgelder verhängt.
Verstärkte Kontrollen der Polizei
In aller Regel fallen die Verstöße nur bei Kontrollen auf. Die Zunahme der Fälle, so vermutet Thomas Knaup, lassen sich „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem erheblichen Teil auf verstärkte Kontrollen der Polizei zurückführen.“ Eine besondere Gruppe von Menschen, die besonders häufig mit Verstößen gegen das Waffengesetz auffällt, gibt es laut Thomas Knaup nicht. Otto-Normal-Bürger zählen dazu, wie auch immer mal wieder polizeilich in Erscheinung tretende Jugendliche oder Heranwachsende deutscher oder ausländischer Nationalitäten, aber auch Reichsbürger oder Personen aus dem rechten oder linken Spektrum.“
Nicht immer sind sich die Betroffenen bewusst darüber, dass sie gegen das Waffengesetz verstoßen. Ein Beispiel ist die Geschichte eines Mannes aus Görlitz, dem bei einer Kontrolle im dortigen Amtsgericht ein Einhandmesser abgenommen wurde. Das Messer nutzte er normalerweise zum Obst schneiden und lässt sich in jedem Outdoorhandel oder Baumarkt kaufen. Doch die Messer dürfen nicht ohne besonderes Etui lose im Rucksack herumgeschleppt werden. Der Mann musste ein Verwarngeld von 50 Euro zahlen. Das sei oft die Krux, erklärt Thomas Knaup: „Bei weitem nicht alles, was man irgendwo kaufen kann, darf man in der Öffentlichkeit bei sich haben.“