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Mehr Verstöße gegen das Waffenrecht

Die Polizei hat 2017 im Landkreis Bautzen über 200 Fälle registriert. Die Liste der verbotenen Gegenstände ist lang.

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© dpa

Von Sebastian Kositz

Bautzen. Elektroschocker, Schlagstöcke Schreckschusspistolen – immer wieder ertappen Polizisten Männer und Frauen mit verbotenen Waffen und gefährlichen Gegenständen. Im vergangenen Jahr registrierten die Beamten im Landkreis Bautzen etwa 210 Verstöße gegen das Waffengesetz. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr: Für 2016 weisen die Zahlen der Polizei rund 190 Delikte aus.

Bei diesen Waffen drohen Bußgelder oder Strafen

Schlagringe & Co. Schlagringe – aber auch Spring- und Butterflymesser, Wurfsterne, Totschläger und Stahlruten stehen im Waffengesetz mit auf der Liste der verbotenen Gegenstände. Verstöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt, sondern gelten als Straftat. Das Waffengesetz sieht Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Schlagringe & Co. Schlagringe – aber auch Spring- und Butterflymesser, Wurfsterne, Totschläger und Stahlruten stehen im Waffengesetz mit auf der Liste der verbotenen Gegenstände. Verstöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt, sondern gelten als Straftat. Das Waffengesetz sieht Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Schreckschusswaffen  Um eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit führen zu können, braucht es einen sogenannten „Kleinen Waffenschein“. Wer den nicht hat, dem droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Insgesamt haben im Landkreis aktuell fast 1 500 Menschen einen Kleinen Waffenschein – dreimal mehr als noch 2012.
Schreckschusswaffen Um eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit führen zu können, braucht es einen sogenannten „Kleinen Waffenschein“. Wer den nicht hat, dem droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Insgesamt haben im Landkreis aktuell fast 1 500 Menschen einen Kleinen Waffenschein – dreimal mehr als noch 2012.
Elektroschocker  Elektroschocker lassen sich überall kaufen, viele – etwa als Taschenlampe getarnt – sind aber nicht legal, der Besitz strafbar. Das gilt generell für Geräte, die über eine Distanz dem Gegenüber einen Stromschlag verpassen. Ansonsten brauchen Elektroschocker das Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Elektroschocker Elektroschocker lassen sich überall kaufen, viele – etwa als Taschenlampe getarnt – sind aber nicht legal, der Besitz strafbar. Das gilt generell für Geräte, die über eine Distanz dem Gegenüber einen Stromschlag verpassen. Ansonsten brauchen Elektroschocker das Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Einhandmesser Einhandmesser lassen sich mit einer Hand öffnen, zumeist dank eines auf die Klinge genieteten Pins. Die Messer sind beliebt, etwa bei Handwerkern. Zum Arbeiten dürfen sie auch genutzt werden. Wer ein Einhandmesser aber ohne passende Aufbewahrungsmöglichkeit mit sich führt, riskiert ein Verwarngeld.
Einhandmesser Einhandmesser lassen sich mit einer Hand öffnen, zumeist dank eines auf die Klinge genieteten Pins. Die Messer sind beliebt, etwa bei Handwerkern. Zum Arbeiten dürfen sie auch genutzt werden. Wer ein Einhandmesser aber ohne passende Aufbewahrungsmöglichkeit mit sich führt, riskiert ein Verwarngeld.

Hinter dieser Statistik stecken keineswegs nur scharfe Flinten und Pistolen. Im Gegenteil. Unter den 200 festgestellten Verstößen verbirgt sich eine große Bandbreite, wie Thomas Knaup, Sprecher der für den Landkreis Bautzen zuständigen Polizeidirektion, erklärt. „Die reicht von Pfeffersprays über Schlag-, Stich- oder Schutzwaffen bis hin zu teilweise getarnten Elektroschockern, mit Quarzsand gefüllten Handschuhen und Teleskopschlagstöcken“, so Thomas Knaup. Aber auch Schusswaffen werden immer wieder sichergestellt.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Das deutsche Waffengesetz gilt als umfassend und kompliziert, unterscheidet zudem in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wer mit einem sogenannten Einhandmesser, einem Schlagstock oder einem täuschend echten Nachbau einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit erwischt wird, muss sich auf ein Verwarn- oder Bußgeld gefasst machen. Echten Pistolen und Gewehren sehr ähnlich sehen beispielsweise sogenannte Softairwaffen, mit denen sich kleine Plastekügelchen verschießen lassen. Der Besitz oder das Führen von Schusswaffen, Totschlägern oder Schlagringen, aber auch Gegenständen mit Reizstoffen, gelten unterdessen als Straftaten und sind dann sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Im Detail hat die Polizei die verschiedenen Delikte der vergangenen Jahre nicht aufgedröselt. Aber: Bei den im vergangenen Jahr von den Beamten festgestellten 210 Verstößen handelt es sich in drei Viertel aller Fälle tatsächlich um Straftaten. Lediglich 50 Verstöße beschäftigten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Ordnungsamt der Bautzener Kreisverwaltung. Dort versendeten die Mitarbeiter im vergangenen Jahr fast 70 Bußgeldbescheide. Darin stecken übrigens auch Fälle, die die Polizei nicht in ihrer Statistik ausweist. Jeder zweite Bescheid ging wegen des Führens von einem Einhandmesser heraus. Zwölfmal bat das Ordnungsamt wegen eines Schlagstocks zur Kasse. Und auch wegen sieben unechten, aber täuschend echt aussehenden Waffen wurden Bußgelder verhängt.

Verstärkte Kontrollen der Polizei

In aller Regel fallen die Verstöße nur bei Kontrollen auf. Die Zunahme der Fälle, so vermutet Thomas Knaup, lassen sich „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem erheblichen Teil auf verstärkte Kontrollen der Polizei zurückführen.“ Eine besondere Gruppe von Menschen, die besonders häufig mit Verstößen gegen das Waffengesetz auffällt, gibt es laut Thomas Knaup nicht. Otto-Normal-Bürger zählen dazu, wie auch immer mal wieder polizeilich in Erscheinung tretende Jugendliche oder Heranwachsende deutscher oder ausländischer Nationalitäten, aber auch Reichsbürger oder Personen aus dem rechten oder linken Spektrum.“

Nicht immer sind sich die Betroffenen bewusst darüber, dass sie gegen das Waffengesetz verstoßen. Ein Beispiel ist die Geschichte eines Mannes aus Görlitz, dem bei einer Kontrolle im dortigen Amtsgericht ein Einhandmesser abgenommen wurde. Das Messer nutzte er normalerweise zum Obst schneiden und lässt sich in jedem Outdoorhandel oder Baumarkt kaufen. Doch die Messer dürfen nicht ohne besonderes Etui lose im Rucksack herumgeschleppt werden. Der Mann musste ein Verwarngeld von 50 Euro zahlen. Das sei oft die Krux, erklärt Thomas Knaup: „Bei weitem nicht alles, was man irgendwo kaufen kann, darf man in der Öffentlichkeit bei sich haben.“