Merken

Mann zerstückelt - lebenslange Haft

Das Landgericht Dresden hat sich zwei Mal mit dem Tod im Gimmlitztal befasst. Dem Bundesgerichtshof reicht es jetzt. In dem bizarren Fall ist der Ex-Polizisten nun doch zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Teilen
Folgen
© Arno Burgi/dpa

Thomas Schade

Leipzig. Das Geschehen in einem Haus im Gimmlitztal im November 2013 ist schier unvorstellbar. Zwei Männer lernen sich in einem Kannibalen-Forum im Internet kennen, einer will sterben und geschlachtet werden, der andere, ein Polizist ist bereit, ihm den Wunsch zu erfüllen. Kurze Zeit später ist der Geschäftsmann tot, seine Leiche zerstückelt im Garten des Polizisten verscharrt – es fehlen nur seine Geschlechtsteile.

Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof in Leipzig den früheren Beamten des sächsischen Landeskriminalamtes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Er gab damit der Staatsanwaltschaft Recht, die gegen das Urteil des Landgerichts Dresden in Revision gegangen war. Die Dresdner Richter hatten den Polizisten ebenfalls wegen Mordes verurteilt, ihn aber nur für acht Jahre und sieben Monate ins Gefängnis schicken wollen.

Der Bundesgerichtshof hält diese milde Strafe nicht für rechtmäßig. Norbert Mutzbauer, Vorsitzender Richter, begründete sein Urteil folgendermaßen: „Der Angeklagte hat das Leben eines anderen Menschen der Befriedigung seines Geschlechtstriebs untergeordnet“. Umstände, die die Schuld mindern könnten, lägen nicht vor. Daran ändere auch der Todeswunsch des Opfers nichts. Es habe sich im vorliegenden Fall nicht um Tötung auf Verlangen gehandelt, betonte der Bundesrichter.

Um einen weiteren Prozess zu vermeiden, kann der Bundesgerichtshof selbst ein Urteil sprechen, wenn der Mord als bewiesen gilt und nur das Strafmaß fehlerhaft ist. Von der Möglichkeit haben die Richter am Mittwoch Gebrauch gemacht.

Seiner Entscheidung geht eine längere Prozessgeschichte voraus. Das Landgericht Dresden hatte in dem ersten Strafprozess den Polizisten ebenfalls wegen Mordes verurteilt, war aber bei der Strafe vom Wortlaut des Gesetzes abgewichen und hatte nur eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verhängt. Die Begründung: Das Opfer habe unbedingt sterben wollen. Trotz der abscheulichen Umstände sei die volle Härte des Gesetzes nicht angemessen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im Dezember 2016 auf und verwies den Fall nach Dresden zurück. Hier kam eine andere Kammer zu einem ähnlichen Ergebnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen erneut in Revision. Die Verteidigung machte unter anderem Verfahrens- und Sachfehler geltend, die Ankläger hielten die Strafe für zu gering.

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass der Fall keinen Anlass biete, von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzusehen. Statt für acht Jahre und sieben Monate muss der Angeklagte nun mindestens für 15 Jahre ins Gefängnis. (mit dpa)