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Nur wenige Städte erstatten Gebühren

Eltern müssen auch in der nächsten Woche nach Alternativen für die Betreuung ihrer Jüngsten suchen. Leipzig und Zwickau wollen Betroffenen zumindest einen Teil der Kita-Gebühren zurückzahlen.

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© Symbolfoto: dpa

Leipzig. In Leipzig und Zwickau können betroffene Eltern beim Streik an kommunalen Kitas mit einer Rückerstattung der Gebühren rechnen. „Bei uns müssen Eltern einen formlosen Antrag stellen“, sagte eine Sprecherin der Stadt Leipzig am Mittwoch. Dann würden die Gebühren anteilig pro Streiktag zurückgezahlt.

Auch in Zwickau sollen die Eltern nach Angaben der Stadt das Geld für ausgefallene Betreuungstage erstattet bekommen. Die endgültige Entscheidung will der Stadtrat allerdings erst am 28. Mai fällen. Chemnitz beruft sich bei dem Streik auf höhere Gewalt. Daher sei es nicht geplant, Beiträge zu erstatten, sagte ein Stadtsprecher.

In Dresden keine Erstattung

Dresden führt die Betreuungssatzung an, wonach die Kita-Gebühren auch während eines Streiks nicht erstattet werden. Eventuell eingesparte Gelder werden laut Stadt aber für den Erhalt der Kitas eingesetzt. „Und kommen indirekt den Kindern und Eltern wieder zugute“, erklärte ein Sprecher.

Unterdessen ist der Streik an kommunalen Kindertagesstätten auch am Mittwoch in Sachsen fortgesetzt worden. Die Erzieher legten ihre Arbeit in Leipzig, Bautzen, Plauen, Zwickau und Hirschfeld nieder. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi beteiligten sich in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rund 300 Erzieher und Sozialpädagogen und damit weniger als in den vergangenen Tagen. Laut Gewerkschaft wurde in weniger Städten zum Ausstand aufgerufen.

Am Freitag soll der Streik in Leipzig, Zwickau und Hirschfeld weitergehen. Eltern in Leipzig, Dresden und Freital müssen sich darauf einstellen, dass die Erzieher in den Kitas und Horteinrichtung am nächsten Montag und Dienstag erneut die Arbeit niederlegen, sagte eine Gewerkschaftssprecherin.

Die Gewerkschaften kämpfen um eine deutliche Anhebung der Gehälter der bundesweit rund 240 000 Erzieherinnen und Sozialarbeiter. Bisher lehnte der kommunalen Arbeitgeberverband die Forderungen als nicht bezahlbar ab. (dpa)