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Leinenlos in Bannewitz

Frei laufende Hunde können für Ärger sorgen. Ist ein Leinenzwang die Lösung?

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© Andreas Weihs

Von Verena Schulenburg

Bannewitz. Frische Luft und Auslauf unter den Pfoten. Das ist es, was ein Hund braucht – und das am besten ohne Leine. Herrchen rennt schließlich nicht weg. Doch nicht jedem gefällt es, wenn so ein Vierbeiner seinen freien Lauf genießt. Erst recht nicht, wenn der Hund von etwas größerer Statur ist. „Mancher Bürger fühlt sich dadurch bedroht“, sagt Walter Kaiser. Der Goppelner, der für die Bürgergemeinschaft im Bannewitzer Gemeinderat sitzt und auch erster stellvertretender Bürgermeister ist, sei schon mehrfach von verängstigten Einwohnern angesprochen worden, die leinenlose Hunde als Bedrohung sehen – wohl auch, wenn Bello eigentlich gerade keine Aggression verspürt. „Es gibt eben Menschen, die haben grundsätzlich Angst vor Hunden“, sagt Kaiser. Da sei es eine Frage der Rücksicht, dass Hundehalter ihre Vierbeiner anleinen, wenn andere Spaziergänger den Weg kreuzen. Oder ist es sogar sinnvoll, einen Leinenzwang in der Polizeiverordnung festzulegen?

Eine Situation, die jüngst im Gemeinderat für Diskussionsstoff sorgte – auch aus anderer Perspektive. „Wenn ich mit meinem Hund spazieren gehe und es rauscht von hinter ein Radfahrer an uns vorbei, habe ich keine Chance zu reagieren“, sagt Mirko Synde, der für die SPD im Gemeinderat sitzt. Warum, so sagt er, solle man in so einem Fall für das Fehlverhalten anderer geradestehen?“

Fakt ist: Einen generellen Leinenzwang gibt es in Bannewitz nicht. Die Polizeiverordnung der Gemeinde sieht lediglich vor, dass Hundebesitzer dafür sorgen müssen, dass Bello „im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei umherläuft“. Geeignet sei „jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres geistig und körperlich in der Lage ist“, heißt es etwas sperrig in der Verordnung. Eine konkrete Einschränkung gibt es dennoch: In Fußgängerzonen, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, Freizeitanlagen, auf Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen seien auch Hunde an der Leine zu führen. Grundsätzlich seien Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht oder „unzumutbare Belästigungen eintreten“.

Eine Möglichkeit, es grundsätzlich zur Pflicht zu machen, die rund 500 angemeldeten Hunde in Bannewitz an die Leine zu nehmen, sieht Bürgermeister Christoph Fröse (parteilos) nicht. „Das müsste auch kontrolliert werden und dafür fehlt uns einfach das Personal“, argumentiert er. Abgesehen davon gibt es noch ein ganz anderes Hindernis: „Der Gesetzgeber lässt einen pauschalen Leinenzwang nicht zu“, erklärt die Bannewitzer Ordnungsamtschefin Sylvia Stiller. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Dresden verstoße ein uneingeschränkter Leinenzwang gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Abgesehen davon würde sich der Protest über ungezogene Hunde und deren Besitzer in der Gemeinde in Grenzen halten. „Es gibt im Jahr etwa zehn Nachfragen oder Beschwerden“, resümiert Silvia Stiller. In den vergangenen zehn Jahren habe es zudem nur zwei Anzeigen gegeben, die aber konkret auf einen Hund bezogen waren.

Stiller appelliert deshalb an die Bannewitzer: „Es bedarf nicht immer einer Rechtsgrundlage, sondern nur normalem Menschenverstand und Rücksicht seinen Mitmenschen gegenüber, dass man zum Beispiel seinen Hund an die Leine nimmt, wenn man weiß, dass der Nachbar Angst vor Hunden hat“, sagt sie. Gemeinderat Klaus Kucklick (CDU) sieht das ähnlich: „Es gehört ein Maß an Eigenverantwortung dazu, wie ich Tieren begegne“, sagt er. Trotz der Nähe zu Dresden habe Bannewitz dörflichen Charakter. „Ich bin im Morgengrauen auch schon einem Wildschwein am Bahndamm begegnet“, erzählt er. Da sollten Hunde doch auch mal ihren Freilauf haben können.