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Kritik am neuen Schulgesetz

Der Kompromiss der Fraktionen von CDU und SPD wird überwiegend positiv bewertet. Nachholbedarf gibt es trotzdem.

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Dresden. Mehrere Experten haben sich zu den Änderungen am Schulgesetz geäußert. Überwiegend wurde der Kompromiss der Fraktionen von CDU und SPD von den Sachverständigen im Ausschuss für Schule und Sport am Freitag positiv bewertet. „Die anfänglichen Befürchtungen am Schulgesetz würde sich nichts mehr ändern, haben sich dank der Hartnäckigkeit der SPD und der Kompromissfähigkeit der CDU nicht bestätigt“, sagte Michael Becker, der Vorsitzende des Landeselternrates Sachsen.

Allerdings gebe es weiter Nachholbedarf. Die Sachverständigen von Sächsischem Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag kritisierten unter anderem, dass den Schulen und Schulträgern zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ohne ihnen dafür Personal oder Geld zu garantieren. Das betrifft die Regelungen zur Inklusion, die Lernmittelfreiheit und die Schulsozialarbeit. Bemängelt wurde außerdem, dass die maximale Schülerzahl pro Klasse nicht auf 25 heruntergesetzt, digitale Bildung zu wenig beachtet und auf längeres gemeinsames Lernen verzichtet wird.

Der Landtag kann im April über den Gesetzentwurf abstimmen. Die neuen Regelungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. (SZ/sca)