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Kremserfahrer droht hohe Geldstrafe

Ein Kind war in Jahnishausen von einem Traktor-Anhänger gestürzt. Bei der Fahrt hatte es gleich mehrere Verstöße gegeben.

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© SZ-Screenshot

Von Sandro Heym

Riesa. Noch laufen die Ermittlungen in dem Fall des 63-jährigen Kremserfahrers, bei dem ein Fünfjähriger vom Traktor-Anhänger stürzte und sich verletzte (SZ vom 29. August). Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Unglück für den Traktorfahrer teuer werden könnte: „Ich schätze, dass er bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 20 bis 60 Tagessätzen erhalten könnte“, sagt der Riesaer Rechtsanwalt Robert Thees auf SZ-Anfrage. Das entspricht einer Höhe von bis zu zwei Monatsnettogehältern. „Sollte der Fahrer bereits früher im Straßenverkehr auffällig gewesen sein, könnte die Strafe auch noch höher ausfallen.“

Keine Zulassung für den Hänger

Nicht auszuschließen sei aber, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt würde – das hänge unter anderem davon ab, wie der Unfall entstanden ist und ob die Eltern des Kindes den 63-jährigen Traktorfahrer wegen des Vorfalls anzeigen. Das Problem an dem Fall: Der Kremseranhänger hatte keine Zulassung. Der Fahrer des Traktors hatte zudem auch keinen Personenbeförderungsschein, der ihn berechtigt hätte, 14 Personen auf seinem Anhänger zu transportieren. Die Polizei ermittelt dennoch vorrangig wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt.

Der Unfall hatte sich am Sonntag, 21. August, in Jahnishausen ereignet. Der Junge war anschließend zur Beobachtung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Kosten für die Behandlung dürfte die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs regulieren, sagt Rechtsanwalt Robert Thees.

Er hält es für unwahrscheinlich, dass der Fahrer dafür die Fahrerlaubnis verlieren könnte: Aus seiner Sicht rechtfertigt der Vorfall nicht den Entzug.