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Klage von Wettiner-Erben abgewiesen

Im Erbschaftsstreit des Hauses Wettin haben die Verwandten der 2002 gestorbenen Virginia Prinzessin von Sachsen eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Dresden folgt in seinem Urteil einem Testament.

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Dresden. Im Erbschaftsstreit des Hauses Wettin haben die Verwandten der 2002 gestorbenen Virginia Prinzessin von Sachsen eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Dresden wies am Mittwoch die Klage der Nichte und des Neffen Virginias ab, die damit ihren Erbanspruch gegen die Nachfahren der einstigen sächsischen Herrscher durchsetzen wollten. Binnen vier Wochen kann Berufung gegen die Entscheidung eingelegt werden. Angesichts der erwarteten Rückgabe von weiteren nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Kunstschätzen der Wettiner und Ausgleichszahlungen geht es um viel.

Nach Ansicht der auf Erbrecht spezialisierten Zivilkammer ist das Erbe Virginias, einer früheren Schauspielerin, durch vorhandene Testamente geregelt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ihrer Verwandten gegen das Haus Wettin nach deutschem Erbrecht bestehe deshalb nicht, befand das Gericht.

Die Kläger, eine 72-Jährige und ihr fünf Jahre älterer Bruder aus Schleswig-Holstein, sind die Kinder von Virginias Schwester. Sie hatten nach eigenen Angaben ein sehr enges Verhältnis zu ihrer Tante und zum Onkel Ernst Heinrich, dem Sohn des letzten Sachsen-Königs.

Gericht folgt dem Testament

Die Kläger wollten geltend machen, dass sich zwei vorhandene Testamente ihrer Tante auf Vermögen in der Schweiz und Irland bezögen und dass sie im Hinblick auf die Wettiner nach deutschem Erbrecht anspruchsberechtigt seien.

Das sahen die Richter anders. Der Erbanspruch Virginias sei nicht auf die Kläger übergegangen, entschieden sie und entsprachen damit einem Feststellungsantrag Rüdigers Prinz von Sachsen, der im Freistaat lebt und Erbe von Virginias Stiefsöhnen Dedo und Gero ist.

„Das Gericht folgte damit dem eindeutigen Testament der Erblasserin“, sagte dessen Anwalt, Gerhard Brand. „Mein Mandant ist zufrieden, dass damit auch der zweite Anlauf der Gegenseite klar zurückgewiesen wurde. Die Erbfragen der albertinischen Linie des Hauses Wettin sind damit geklärt.“

2011 hatte bereits das Kammergericht Berlin einen Erbscheinantrag der Kläger zurückgewiesen - in dritter Instanz. Ob nun auch Berufung gegen die Dresdner Entscheidung eingelegt wird, war zunächst unklar. „Zunächst wollen wir die schriftliche Begründung abwarten“, sagte Anwalt Maxim Kleine. (dpa)