Merken

Klage gegen Gefängnis-Pläne

Eine Bürgerinitiative will den Bau des thüringisch-sächsischen Gefängnisses verhindern. Dafür ist sie zum dritten Mal vor ein Gericht gezogen. Einmal mehr sind die Erfolgsaussichten nicht gut.

Teilen
Folgen

Chemnitz. Im Rechtsstreit um das gemeinsame Gefängnis von Sachsen und Thüringen in Zwickau muss die klagende Bürgerinitiative mit einer erneuten juristischen Niederlage rechnen. Bei der mündlichen Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz wies der Vorsitzende Richter auf die mögliche Unzulässigkeit der Klage hin. Aus der vorliegenden Meinung sei zu erkennen, dass das Gericht auf Ablehnung tendiert, sagte Klägeranwalt Dirk Weise.

Er vertritt die Bürgerinitiative „Nein zur JVA in Zwickau-Marienthal“. Diese wollte gerichtlich durchsetzen, dass ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des für den Gefängnisneubau geplanten Geländes anerkannt wird. Die Stadt Zwickau hatte die Abweisung der Klage beantragt. Zuvor war die Bürgerinitiative bereits mit einem Eilverfahren gegen die Stadt 2014 vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz sowie 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen gescheitert.

Der Richter verkündete zum Verhandlungsende, dass den Parteien das Urteil schriftlich zugeht. Beide Seiten kündigten an, im Falle einer Niederlage vor das OVG ziehen zu wollen.

Joachim Schwill, Leiter des Rechtsamts der Stadt Zwickau, rechnet damit, dass der Bau der Justizvollzugsanstalt (JVA) wie geplant fortgeführt werden kann. „Ich denke, die Tendenz war so“, sagte er. An diesem Donnerstag tagt in Zwickau planmäßig der Stadtrat. Dort werde das Verfahren ein Thema sein, sagte Schwill.

Die Bürgerinitiative will erreichen, dass auf dem ehemaligen Gelände des Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) kein Gefängnis gebaut wird. Sie hat gut 9100 gültige Unterschriften gesammelt für ein Bürgerbegehren, um den Verkauf des Areals an den Freistaat Sachsen rückgängig zu machen. Nach ihrer Auffassung hatte die Stadt den Verkauf beschleunigt, um ein Bürgerbegehren zu unterlaufen.

Richter Torsten Sonntag sah dafür keine Anhaltspunkte. Der Vertrag sei geschlossen worden, als er nicht durch ein Bürgerbegehren behindert war, sagte er. Die Initiative hatte erst am 11. November 2013 und damit fünf Tage nach Vertragsabschluss mit der Unterschriftensammlung begonnen. Am 23. Dezember hatte der Stadtrat dann das Bürgerbegehren abgelehnt; mit der Begründung, dass der Verkauf vollzogen ist. Der Richter erklärte, an einem bereits geschlossenen Vertrag hätte ein Bürgerbegehren nicht geändert. Daher bestünden Zweifel an der Zulässigkeit der Klage.

Mit dem länderübergreifenden Gefängnisneubau mit 820 Haftplätzen wollen Sachsen und Thüringen beim Justizvollzug künftig Geld sparen. Zuletzt waren die Baukosten von 150 Millionen auf 171,5 Millionen Euro gestiegen. (dpa)