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Kitas sollen Gema-Gebühren zahlen

Texte und Melodien von Kinderliedern sind oft durch das Urheberrecht geschützt. Werden sie kopiert, verlangt die Gema Geld von den Kindergärten.

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Von Robert Berlin

Für das Kopieren von Musiknoten und Liedtexten müssen die Kindergärten in Sachsen künftig Gebühren bezahlen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) verlangt von den Kitas mindestens 60 Euro im Jahr. Dafür können bis zu 500 Lieder kopiert werden. Öffentliche und kirchliche Einrichtungen zahlen zehn Euro weniger. Wer nichts kopiert, muss nichts bezahlen. Die Gema handelt dabei im Auftrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Die vertritt seit 2008 die Interessen der Verlage und Komponisten. Der Urheberrechtsschutz gilt für alle Werke, deren Text- und Musikautoren noch leben oder seit weniger als 70 Jahren tot sind. Klassiker wie „Alle meine Entchen“ sind nicht geschützt, neuere Kinderlieder wie Rolf Zuckowskis „Wie schön, dass du geboren bist“ allerdings schon.

Eigentlich hätten die Kitas schon länger für das Kopieren zahlen müssen. Warum die Gebühr erst jetzt erhoben wird, kann auch Christian Krauß nicht beantworten. Er ist Geschäftsführer der VG Musikedition. 36000 Kindergärten in Deutschland hat die Gema im vorigen Jahr angeschrieben. 4000 haben bisher einen Vertrag mit der VG abgeschlossen, darunter auch das Katholische Kinderhaus St. Benno in der Dresdner Albertstadt. Kita-Leiterin Sabine Ritschel sagt: „Wir zahlen jetzt für bis zu 1000 Kopien fast 100 Euro im Jahr.“ Die Summe sei zu verkraften, auch wenn die Kinder dafür Schöneres bekommen könnten. Ritschel ärgert sich mehr über den Verwaltungsaufwand: Jede Kopie wird mit Namen und Auflage vermerkt.

Abschrift per Hand erlaubt

Die Caritas als kirchlicher Träger des „Kinderhauses“ hat entschieden, dass die Kitas selbst für die Gebühren verantwortlich sind. Generell hätten beide Kirchen Pauschalverträge abgelehnt, sagt Christian Krauß von der Verwertungsgesellschaft. Da die Abrechnung jedes einzelnen Kindergartens auch für die VG aufwendig ist, hat sie den übrigen Trägern ebenfalls Pauschalangebote unterbreitet. Die Verhandlungen mit der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband stehen kurz vor dem Abschluss, sagt Krauß.

Auch für die öffentlichen Kitas wird so eine Lösung angestrebt. Die VG habe dem Freistaat Gespräche angeboten. Verhandelt wurde noch nicht. Sachsen könnte pauschal einen Betrag für alle öffentlichen Kitas bezahlen. Damit wären 1200 der etwa 2700 Kindergärten im Land entlastet. Eine ähnliche Regelung gibt es für die Schulen. Die Kultusminister zahlen jährlich einen Betrag an die Gema. Die Schulen selbst müssen sich nicht weiter darum kümmern.

Bis es auch bei den Kitas so weit ist, müssen viele einzeln abrechnen. Andere Einrichtungen verzichten gleich ganz auf Kopien, wie die private Kita „Villa Kindertraum“ in Dresden-Blasewitz. Erzieherin Heike Meinhold sagt: „Wir haben genügend Liederbücher und geben den Eltern keine Kopien mit.“

Erlaubt bleiben Abschriften geschützter Werken mit der Hand. Kopiert werden dürfen die aber auch nicht, sagt Christian Krauß.