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Kinderporno-Urteil ist rechtskräftig

Der zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilte Kreisrat aus Kamenz will nach wie vor nicht von seinen Ämtern zurücktreten.

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© Jens Kaczmarek

Bautzen/Kamenz. Das Urteil gegen den Kamenzer Stadt- und Kreisrat, Martin S., ist rechtskräftig. Sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft erklärten am Dienstag gegenüber der SZ, auf eine Revision verzichtet zu haben. Martin S. war vergangene Woche vom Landgericht Bautzen in zweiter Instanz wegen Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Zuvor hatte ihm das Amtsgericht Kamenz eine Haftstrafe ohne Bewährung ausgesprochen. Strafmildernd hatte sich am Landgericht ausgewirkt, dass der 34-Jährige im vollem Umfang gestanden hatte, sich über mehrere Jahre Tausende Filme und Fotos aus dem Internet besorgt und verbreitet zu haben, auf denen Kinder, teilweise sogar Kleinkinder, sexuell missbraucht werden.

Martin S. war über die Liste der NPD in den Kreistag und den Kamenzer Stadtrat gekommen. Nach seinem Austritt aus der Partei sitzt er in der Fraktion Bürgervereinigung für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung. Mit der Rechtskraft des Urteils kann jetzt kommunalrechtlich entschieden werden, ob er sein Mandat verliert. Unabhängig davon haben ihn aus moralischer Verantwortung sowohl Landrat Michael Harig (CDU) als auch der Kamenzer OB Roland Dantz (parteilos) zum Rücktritt aufgefordert. Von sich aus wolle er das aber nicht tun, erklärte Martin S. am Dienstag gegenüber der SZ. (SZ/ju)