Merken

Jura in Dresden fehlt Exzellenz

Sorge in eigener Sache: Honorarprofessoren fordern den Erhalt ihrer Fakultät. Der Streit um die Juristenausbildung in Dresden wird auch parteipolitisch geführt.

Teilen
Folgen
NEU!

Dresden. Der Kampf um die Juristenausbildung an der Technischen Universität Dresden geht in eine neue Runde. Mehrere Honorarprofessoren formulierten in einem Brief an Rektor Hans-Müller Steinhagen ihre Sorge um eine „Verminderung der Attraktivität“ der Dresdner Uni, sollte die Ausbildung wie geplant nur noch in Leipzig stattfinden. Zugleich schlugen sie eine Kombination der Bachelor- und Masterstudiengänge mit der klassischen Staatsexamensausbildung vor, wie die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ am Dienstag berichteten.

Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) blieb gelassen. Entscheidend sei, wie sich die Universität selbst dazu positioniere, sagte Stange in Dresden: „Das ist für uns der Maßstab.“ Klar sei, dass es keine zusätzlichen Stellen geben werde. Sie sehe nicht, dass die TU Dresden jetzt ihren Schwerpunkt auf die Juristenausbildung legen will und freie Professorenstellen statt in die Exzellenzcluster dann in die juristische Fakultät steckt, betonte die Ministerin. Das wäre nämlich die Konsequenz.

Der Streit um die Ausbildung hatte Ende April den Landtag erfasst und koalitionsintern für Misstöne gesorgt. Stange (SPD) bekräftigte damals ihre Pläne, die Ausbildung an der Uni Leipzig zu konzentrieren. „Es macht keinen Sinn, einen neuen Standort aufzubauen, wenn wir einen Standort haben, den wir stärken können“, hatte sie argumentiert. CDU-Politiker Günther Schneider widersprach. Er hatte wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Brief der Honorarprofessoren unterzeichnet.

Hintergrund des Streits ist eine schon 2003 getroffene Entscheidung, den Staatsexamen-Studiengang Jura in Dresden abzuschaffen und die Juristische Fakultät zu schließen. Später hatte die TU einen interdisziplinären Bachelorstudiengang Law in Context aufgelegt. Er besteht bis heute. Schneider ist der Meinung, dass sich die Rahmenbedingungen verändert haben und frühere Vereinbarungen nicht als Begründung für eine Schließung dienen dürften. (dpa)