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Jetzt wird es ernst für Bachmann

Der Pegida-Chef steht ab Dienstag wegen Volksverhetzung vor Gericht. Seine Vorgeschichte könnte zum Problem für ihn werden.

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© Robert Michael

Von Alexander Schneider

Für die einen ist es eine längst überfällige Reaktion des Rechtsstaates auf die pauschale Hetze gegen Flüchtlinge und Asylbewerber unter dem Pegida-Banner – für die anderen ist es ein politischer Schauprozess, eines Rechtsstaats unwürdig. Fakt ist: Lutz Bachmann, der 43-jährige Gründer und Anführer der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida), muss sich ab Dienstag wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dresden verantworten.

Im Januar 2015 wurden Bachmanns umstrittene Äußerungen bekannt. Er soll sie bereits im September 2014 getätigt haben, als noch niemand von Pegida gesprochen hatte und Bachmann noch nicht überregional bekannt war. Auf einer Facebook-Seite soll der 43-Jährige Asylbewerber als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ bezeichnet haben. Die Art und Weise hält die Staatsanwaltschaft für geeignet, zum Hass aufzurufen und den öffentlichen Frieden zu stören. Im September wurde Anklage erhoben.

Lutz Bachmann bestreitet die Vorwürfe. Das sagte er mehrfach als Redner bei Pegida-Demos. „Ein Freispruch ist Pflicht“ postete er kürzlich auf Facebook. Seine Verteidigerin Katja Reichel nennt die Anklage gegen ihren Mandanten politisch motiviert. Zwar handle es sich bei diesen Äußerungen zweifellos um Beleidigungen – aber eine Volksverhetzung sei darin nicht zu erkennen. Zunächst will Reichel geklärt wissen, ob die Beiträge überhaupt von Bachmanns Internet-Anschluss stammen. „Ich werde beantragen, jemanden von Facebook als Zeuge zu laden“, sagte sie.

Das ist ein Hinweis darauf, dass sich Bachmann selbst zunächst wohl nicht zu den Vorwürfen äußern wird. Der Strafrahmen für Volksverhetzung reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Da Bachmann zur Tatzeit unter Bewährung stand, droht ihm nun tatsächlich das Gefängnis. Bachmann ist vielfach vorbestraft. 2010 wurde er wegen Handels mit rund 90 Gramm Kokain zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weitere Verurteilungen danach – wegen Unterhaltspflichtverletzungen, falscher Verdächtigung und Trunkenheit im Verkehr – führten nicht zum Widerruf der Bewährung, Bachmann blieb auf freiem Fuß. Allerdings wurde die Bewährungszeit mehrfach verlängert. Sie endete im Herbst 2015, vorläufig.

Januar 2015 war der Höhepunkt der Pegida-Bewegung. Etwa 25 000 Menschen waren in Dresden auf der Straße. Das Bekanntwerden der umstrittenen Facebook-Kommentare stürzte die Bewegung in eine Krise. Zunächst war Bachmann von allen Ämtern zurückgetreten und hatte sich öffentlich entschuldigt – für die Kommentare und sein skurriles „Hitler-Selfie“. Als er kurz darauf jedoch seinen Rücktritt vom Rücktritt erklärte, kehrten einige Mitglieder des „Orga-Teams“ Pegida den Rücken. Danach gingen deutlich weniger Anhänger auf die Straße. Die Bewegung hat sich jedoch spürbar radikalisiert.

Das Interesse am Prozess ist gewaltig. Dutzende Journalisten und Fernsehteams haben sich angemeldet, um über den Prozess zu berichten, darunter auch ein russischer TV-Sender und der arabische Nachrichtensender Al Jazeera. Pegida-Anhänger haben eine Demonstration mit bis zu 500 Teilnehmern vor dem Haupteingang des Justizzentrums angekündigt – Motto: „Freiheit für Lutz Bachmann“. Gegendemonstranten haben erst am Freitag eine weitere Demo angekündigt. Sie sammeln sich am Eingang des Amtsgerichts „für eine konsequente Strafverfolgung rechter Gewalt“. Die Polizei muss die Lager voraussichtlich auf Abstand halten.

Mehr als 100 Zuschauer finden im Saal N1.06 einen Platz. Frühes Kommen sichert einen Platz. Vorsorglich hat das Gericht die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen technischen Geräten untersagt. Wachtmeister und Polizisten sichern die Verhandlung ab. Strafrichter Hans Hlavka hat vorerst drei Prozesstage bis zum 10. Mai eingeplant.