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Hunderte nicht umgerüstete Kläranlagen

Das Landratsamt in Pirna ging bislang mit den Säumigen sanft um. Im Nachbarkreis gibt es ein krasses Gegenbeispiel.

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© Matthias Schumann

Von Franz Werfel

Pirna. Der Fall aus Putzkau im Kreis Bautzen sorgte für Schlagzeilen: Ein 80-jähriger Mann soll in Zwangshaft, weil er seine Kleinkläranlage bisher nicht in eine vollbiologische Anlage umgerüstet hat. Alle Aufforderungen der Behörde, Bußgeldbescheide und eine Zwangsgeldforderung in Höhe von 2 000 Euro ließ er unbeantwortet. Als ihn Polizeibeamte zur Zwangshaft abholen wollten, geriet er so in Wallung, dass sein Hausarzt ihm wegen erhöhten Blutdrucks bescheinigte, haftunfähig zu sein.

In der Tat waren alle Besitzer von Kleinkläranlagen in Sachsen aufgefordert, diese bis zum 1. Januar 2016 auf vollbiologische Arbeitsweise umzustellen. Mechanische und teilbiologische Anlagen sind seitdem nicht mehr erlaubt. Mit seiner Kleinkläranlagen-Verordnung setzte Sachsen eine EU-Richtlinie um. Diese sollte helfen, die Qualität der Gewässer zu verbessern. Abwässer sollten nur noch mit modernster Technik geklärt werden, um die Umwelt zu schonen. Das große Umrüsten wurde bis Ende 2015 sogar mit Steuergeld belohnt. Wer sich eine neue Anlage für mindestens vier Personen einbauen ließ, konnte mit 1 500 Euro rechnen. Musste eine ältere Anlage umgerüstet werden, gab es 1 000 Euro. Wessen Haus schon an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen war, war von der neuen Regelung nicht betroffen.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge waren mit 9 000 Grundstückseigentümern in 70 Ortsteilen relativ viele Menschen von der neuen Richtlinie betroffen. Bis zum Stichtag am 31. Dezember 2015 hatten noch etwa 1 300 von ihnen ihre alten Kläranlagen nicht dem neuesten Stand der Technik angepasst. Bis Ende November 2016 waren es nur noch 800.

Seit gut zwei Jahren gilt die neue Richtlinie mittlerweile. Auf SZ-Anfrage teilt Birgit Hertzog, die Leiterin des Umweltamtes, mit: „Noch entsprechen im Landkreis nicht alle Kleinkläranlagen dem Stand der Technik.“ Das Landratsamt weiß von rund 550 Grundstücken, in denen immer noch nicht vorschriftsmäßig geklärt wird. Der Landkreis liege damit, so Hertzog, im Sachsen-Vergleich in einem guten Schnitt. Aktuell gleiche das Amt die Daten mit den Städten und Dörfern und den Wasserbetrieben ab.

Im Vorfeld der Umrüstung waren Strafzahlungen zwischen 50 und 50 000 Euro für diejenigen angekündigt worden, die der Verordnung nicht folgen. Das würde als Ordnungswidrigkeit gewertet, hieß es. Wiederholt hat das Landratsamt Anlagenbesitzern, die noch nicht umgerüstet haben, Post geschickt. In den Briefen werden sie aufgefordert mitzuteilen, warum sie noch nicht umgerüstet haben und bis wann sie das vorhätten. „Wenn sie sich melden, wird vereinbart, bis wann eine zeitnahe Umrüstung oder der Ersatzneubau der Anlage möglich ist“, sagt Birgit Hertzog. Im Einzelfall gebe es nachvollziehbare Gründe, warum Anlagen noch nicht umgebaut wurden. Melden sich die Betroffenen nicht, wird für sie die Sanierung angeordnet. Zeitgleich wird ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 1 500 Euro angedroht. „Kommt der Grundstückeigentümer seiner Verpflichtung nicht nach, wird dieses Zwangsgeld festgesetzt und erneuter Verwaltungszwang angedroht“, sagt Birgit Hertzog. Ordnungs- und Bußgelder wurden aber bisher im Landkreis nicht angeordnet. Schwere Fälle renitenter Bürger seien im Landratsamt bisher nicht bekannt.

Der Rentner aus Putzkau hat nach eigener Aussage seine alte Anlage, die in die Wesenitz mündete, längst stillgelegt. Er betreibe nun eine abflusslose Grube, die er regelmäßig entleere. Wenn das stimmt, wäre alles geklärt. Er müsste es seinem Landratsamt nur einmal schriftlich mitteilen.