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Immer mehr Rentner sind steuerpflichtig

Nicht nur durch die Rentenerhöhung müssen tausende Sachsen erstmals zum Finanzamt. Bis 2040 steigt auch der Steueranteil.

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© Andrea Warnecke/dpa

Von Gabriele Fleischer

Dresden. Im Juli steigt die Rente – im Osten um 3,4 und im Westen um 3,2 Prozent. Doch nicht in jedem Fall bedeutet das auch ein Plus im Geldbeutel. Denn damit werden bundesweit 54 000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Der Grund: Ihre Einkünfte steigen in diesem Jahr über den Freibetrag von 9 000 Euro für Unverheiratete und 18 000 Euro für Paare. Das Bundesfinanzministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von rund 300 Millionen Euro.

Derzeit müssen in Deutschland bereits etwa 4,5 Millionen der 20 Millionen Rentner Steuern zahlen. Die Anzahl hat sich seit 2005 nahezu verdoppelt. Denn nach dem Alterseinkünftegesetz erhöht sich jährlich der zu versteuernde Anteil an der Rente. „Wer im Jahr 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen ist, muss die Hälfte seiner gesetzlichen Rente versteuern. In diesem Jahr sind es bereits 76 Prozent“, sagt Daniel Fehling, Sprecher des Bundesfinanzministeriums. 2040 sei dann die gesamte Rente steuerpflichtig. Allerdings bleibt der zu Beginn der Rente ermittelte steuerfreie Betrag lebenslang gleich.

Die jährlichen Rentenerhöhungen sind laut sächsischem Finanzministerium vollständig steuerpflichtig. Auch weitere Einnahmen wie Mieten oder Betriebsrenten werden voll versteuert. Gleichzeitig erhöhe sich aber jährlich auch für Rentner der steuerliche Grundfreibetrag. Für die jetzt fällige Steuererklärung für 2017 liegt er bei 8 820 Euro für Unverheiratete und bei 17 640 Euro für Paare.

Angesichts der komplizierten Rechtslage sind viele Rentner verunsichert, ob sie Steuern zahlen müssen. Hier helfen die Rententräger wie die Mitteldeutsche Rentenversicherung. Sie bescheinigen auf Wunsch kostenlos alle steuerpflichtigen Beträge der Rente. Einfach nichts tun, kann teuer werden. „Denn die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, den Finanzämtern die Rentenhöhen bis zum Februar des Folgejahres zu übermitteln, für das die Steuererklärung fällig wird“, sagt André Graf vom sächsischen Finanzministerium. Derzeit würden im Freistaat über 1,9 Millionen der Rentenbezugsmitteilungen für 2017 überprüft. „Stellt sich eine Steuerpflicht heraus, können die Finanzämter bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung fordern“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine. Steuernachzahlungen würden nach 15 Monaten Karenzzeit mit sechs Prozent pro Jahr verzinst. Außerdem seien Verspätungszuschläge möglich.

Bekamen in Sachsen 2014 noch knapp 268 000 einen Einkommenssteuerbescheid, waren es zwei Jahre später schon 315 300. Für 2017 erwarten die Finanzbehörden im Freistaat einen weiteren Anstieg.