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„Ich dachte, ich muss jetzt sterben“

Im zweiten Prozess um den Mord im Döbelner Bistro „Aladin“ schilderte die einzige Tatzeugin, wie der Unbekannte sein Opfer gezielt tötete und wie ihr das Geschehen bis heute zusetzt.

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© dpa

Von Thomas Schade

Der 31-jährigen Frau treten noch heute die Tränen in die Augen, wenn sie erzählen soll, was sich am Abend des 1. November 2011 kurz vor 20 Uhr im Bistro „Aladin“ ereignete. Doch die Schwurgerichtskammer am Dresdner Landgerichts kann es ihr nicht ersparen. Die junge Frau ist die einzige Zeugin, die den Mord an dem Bistrobetreiber Jamal Al Mortada beobachtet hat.

Sie arbeitete an diesem Tag im „Aladin“ und habe in der Bar gesessen und die Tageseinnahmen abgerechnet, als es plötzlich zweimal knallte. Danach ging die Zeugin in die Küche und sah, dass ein Unbekannter vor ihrem Chef stand, der bereits am Boden lag. Noch zweimal habe der Täter gezielt auf sein Opfer geschossen. Dann sei er auf sie zugekommen und habe die Waffe auf sie gerichtet. „Ich dachte, ich muss jetzt sterben“, so die Zeugin, die einen Schock erlitt und zu Boden sank. Doch der Unbekannte verschonte sie.

Wie schon im ersten Prozess erklärte die 31-Jährige, dass der Täter von schlanker Gestalt und etwas kleiner als sie gewesen sei. Spätestens an dem Punkt kommen Zweifel auf, ob der Mörder des libanesischen Bistrochefs tatsächlich auf der Anklagebank sitzt. Denn Ayman E., der Angeklagte, ist größer als die Zeugin und war zur Tatzeit von sehr kräftiger Statur.

Ein damals zweiter Verdächtiger, der Iraker Marwan M., Kompagnon des Opfers, hat diese schlanke Statur, ist aber flüchtig. Dass Streitigkeiten oder Eifersucht zwischen den Geschäftspartnern zu dem Mord geführt haben könnten, das wurde gestern angedeutet, aber nicht bewiesen.

Der Angeklagte hatte im ersten Prozess seine Unschuld beteuert. Er wurde angeklagt, weil an der vermutlichen Maske des Täters seine DNA gefunden worden war. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch ein erstes Urteil gegen ihn wegen Rechtsfehlern kassiert. Der Prozess gestern kam ins Stocken, weil zwei Zeugen nicht rechtzeitig erschienen. Die Kammer reagierte mit Ordnungsgeld.