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Hunderte Ex-Heimkinder ohne Entschädigung

Bis zu 10 000 Euro können ehemalige Heimkinder der DDR und aus Westdeutschland als Entschädigung für das erfahrene Leid bekommen. In Berlin nutzen mehr als 6 000 Betroffene diese Chance. Mehrere Hundert Menschen haben die Anmeldefrist versäumt.

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© dpa

Berlin. Rund 630 ehemalige Heimkinder aus Berlin haben die Chance auf eine Entschädigung verpasst. „Sie haben sich leider zu spät bei uns gemeldet“, sagte Herbert Scherer von der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der früheren Bundesrepublik und in der DDR der Deutschen Presse-Agentur. Etwa 6200 Berliner haben sich demnach fristgemäß registrieren lassen. Sie haben schon einen Ausgleich für das Unrecht in den Heimen bekommen oder können damit rechnen.

Voraussetzung dafür ist ein Beratungsgespräch. Auf einen Termin müssen die ehemaligen Heimkinder aber mitunter lange warten. „Bis Ende 2016 wollen wir durch sein“, sagte Scherer. Ein neues Wartesystem sorge nun für mehr Transparenz und Flexibilität.

Das Geld für die Entschädigung kommt aus den beiden Fonds Heimerziehung Ost und West. Die Anmeldefristen dafür sind im vergangenen Jahr abgelaufen. „Die Chancen, noch reinzukommen, sind so gut wie null“, sagte Scherer. Nur wer wirklich nachweisen könne, dass er ohne eigenes Verschulden verhindert war, habe eine Möglichkeit, doch noch auf die Warteliste zu rücken. Das hätten bislang zehn Menschen geschafft. Er bedauere, dass so viele Betroffene nun keine Leistungen bekämen. „Für sie ist es eine herbe Enttäuschung, dass sie wieder mal zu spät kommen“, so Scherer.

Rund 2200 Berliner haben bereits eine Entschädigung erhalten. 20 Millionen Euro hat die 2012 eröffnete Anlaufstelle bereits verteilt. Davon gab es acht Millionen Euro Rentenersatzleistungen, zwölf Millionen Euro flossen in materielle Leistungen. „Für weitere vier Millionen Euro liegen bereits Bewilligungen vor“, berichtete Scherer.

Die Sachleistungen sollen den ehemaligen Heimkindern das Leben erleichtern. Bezahlt werden zum Beispiel Therapien, die die Krankenkassen nicht mehr bewilligen wollen. Auch neue Möbel, ein altersgerechter Umbau der Wohnung, damit die Betroffenen nicht wieder in einem Heim leben müssen, oder ein Gebrauchtwagen können zu den Leistungen zählen. Unterstützung gibt es auch im Bereich Erholung - zum Beispiel beim Erwerb einer Kleingartenparzelle oder mit einem Urlaub. Die Höchstgrenze für solche Sachleistungen beträgt 10 000 Euro je ehemaliges Heimkind.

Anmelden konnten sich bundesweit Personen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in Westdeutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR zwangsweise in einem Heim untergebracht waren. Viele von ihnen machten dort traumatisierende Erfahrungen - es gab Zwangsarbeit, Demütigungen, Schläge. Betroffene leiden bis heute unter den Folgen.

Seit Anfang des Jahres gibt es in Berlin eine Warteliste für die Beratungsgespräche. Dort können die Angemeldeten regelmäßig verfolgen, wann sie in etwa an der Reihe sind. Informationen dazu gibt es im Internet, telefonisch und auch per Post. Zuvor hatte die Beratungsstelle feste Termine vergeben, zum Teil mehr als eineinhalb Jahre im Voraus. „Das haben wir dann gestoppt“, sagte Scherer. Dieses System sei einfach zu unflexibel gewesen. (dpa)