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Hooligan-Datei „Gewalttäter Sport“ darf bleiben

Leipzig. Der Rechtsstreit um die Hooligan-Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamtes hat sich buchstäblich in letzter Sekunde erledigt. Just am Mittwoch, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig...

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Leipzig. Der Rechtsstreit um die Hooligan-Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamtes hat sich buchstäblich in letzter Sekunde erledigt. Just am Mittwoch, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden wollte, ob die Datensammlung zulässig ist, trat eine neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums in Kraft. „Die Verordnung schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Datei“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann. Er fügte aber hinzu: Hätte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nicht die Reißleine gezogen und doch noch die fehlende „BKA-Daten-Verordnung“ erlassen, hätte das Gericht die Datei wohl gekippt.

So ging es am Mittwoch im Bundesverwaltungsgericht nur noch um das Einzelschicksal eines 22-Jährigen aus der Region Hannover. Der Fußball-Anhänger des Clubs Hannover 96 war 2006 in der Datei „Gewalttäter Sport“ gelandet. Er war in einem Pulk mitgelaufen, der auf rivalisierende Fans von Eintracht Braunschweig losging. Eine Gewalttat konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden; das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs wurde eingestellt. Der junge Mann wehrte sich gegen die Speicherung seiner Daten und hatte - wegen der fehlenden Rechtsverordnungen - in zwei vorherigen Gerichtsinstanzen Erfolg gehabt.

Sein Anwalt Andreas Hüttl sagte, der 22-Jährige habe inzwischen mit dieser Fußball-Szene abgeschlossen. Er wollte nun erreichen, dass seine Daten vorzeitig gelöscht werden - nicht erst nach Ablauf einer Fünf-Jahres-Frist im Mai nächsten Jahres. Darauf ließ sich die Polizeidirektion Hannover allerdings nicht ein. Der 22-Jährige gehöre genau zu der Klientel, auf die die Polizei ein Auge haben müsse. Einen Vergleich zur Löschung der Daten lehnte die Polizei ab. In der „Hooligan-Datei“ sind derzeit rund 12 000 Personen erfasst. (dpa)