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Heftiger Streit um Pension für die letzten DDR-Minister

Die letzten DDR-Minister unter Lothar de Maizière sollen eine Sonderpension erhalten. Dagegen erhebt sich noch einmal Protest.

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Von Alexander Riedel

Manchmal stößt man im Leben auf Dinge, die einen auf die Barrikaden treiben. So ist es dem 72-jährigen Peter Hildebrand aus Pirna ergangen. Vor wenigen Wochen hat er in der Zeitung gelesen, dass der Bundesrat einer Änderung des Ministergesetzes zugestimmt hat, die für die Angehörigen der letzten DDR-Regierung eine Sonderpension vorsieht. Doch unter ihnen finden sich auch solche, die einmal mit der Stasi verwickelt waren. „Da konnte ich nicht ruhig bleiben“, sagt Hildebrand.

Wenn es einer wissen müsste, dann Peter Hildebrand. Er gehörte der letzten Volkskammer der DDR an, und damit der einzigen frei gewählten. Im Frühjahr 1990 leitete der Grüne einen Untersuchungsausschuss, der Abgeordnete und Minister auf ihre Stasi-Vergangenheit überprüfen sollte. Ergebnis: Drei Minister waren vorbelastet.

„Die Politiker im Bundestag und Bundesrat haben wohl geschlafen“, erregt sich Hildebrand. Nun fordert er Bundespräsident Horst Köhler auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, damit die stasibelasteten Ex-DDR-Minister noch von der Sonderpension ausgenommen werden.

Auch die Opferverbände sind gegen das Gesetz. Sie rechnen die Minister-Pension von monatlich über 600 Euro vor allem gegen die Opferrente für politisch Verfolgte von 250 Euro auf. „Wir haben starke moralische Bedenken“, sagt Carl-Wolfgang Holzapfel von der Vereinigung „17. Juni 1953“. Bis zuletzt hatten die Opferverbände öffentlich gekämpft. Zurzeit gebe es jedoch keine juristische Möglichkeit, um gegen das Gesetz vorzugehen.

Ein Haken könnte aber laut Holzapfel die Verfassungsmäßigkeit sein. „Nur fünfeinhalb Monate regierte das Kabinett. Teilweise waren die Minister keine zwei Monate im Amt. Das steht in keinem Verhältnis zu den Bezügen.“

Hier setzt auch die Kritik von Dietmar Pellmann an, Sozialpolitiker der Linken im sächsischen Landtag. Die Regelung für die ehemaligen Minister stünde außerhalb des Rentensystems, sagt er. „Dennoch gilt für die Stasi-Vorwürfe: Rentenrecht ist kein Strafrecht.“

Im zuständigen Bundesinnenministerium verweist man trotzdem auf mögliche Ausschlussgründe. Laut Gesetz muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Ex-Minister Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit befolgt hat. Das hält auch der sächsische Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (CDU) für ausreichend. Die Überprüfung sei gerechtfertigt als Konsequenz der öffentlichen Verantwortung, sagt Vaatz. Prinzipiell verteidigt er aber die Pension.

Einer der betroffenen Ex-Minister gibt sich indes gelassen: Axel Viehweger war in der letzten DDR-Regierung Bauminister und leitet heute den Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften. Vor der Überprüfung habe er keine Bedenken. „Im Gegenteil: Es wäre eine Gelegenheit, die damalige Einschätzung zu revidieren.“ Zugleich betont er, dass er nur dienstliche Kontakte zur Stasi hatte. „Ich war kein Informeller Mitarbeiter.“