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Hartes Urteil gegen Autoschieber

Autoklau nach Stundenplan: Dienstags und donnerstags zogen die Täter los, um in Sachsen Skodas und VWs zu stehlen. Die Richter ließen keine Gnade walten.

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© Symbolfoto: dpa

Alexander Schneider

Dresden. Siebeneinhalb Jahre Haft wegen schweren Bandendiebstahls – so lautet das Urteil gegen Vladimir L., den Chef der „Krokodil-Bande“. 2012 und 2013 hat der 45-Jährige nach Überzeugung des Landgerichts Dresden mit seiner Ehefrau (35) und einem weiteren Mitangeklagten „stundenplanartig“ Autos in Sachsen gestohlen oder stehlen lassen, um sie dann in Tschechien an einen Hehler zu verkaufen.

Immer dienstags und donnerstags seien Fahrten nach Dresden, Pirna oder Chemnitz organisiert worden. Dabei gingen die Täter sehr konspirativ vor, tauschten häufig Handys und SIM-Karten aus, um ungestört zu kommunizieren, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista in der Urteilsbegründung. Außerdem hatte die Bande in den Städten mehrere Depots angelegt, in denen sie Einbruchswerkzeuge und Steuergeräte zum Kurzschließen der Motoren versteckten.

Nachdem ein Autodieb als Kronzeuge gegen die Täter ausgepackt hatte, ermittelte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen die Bande. Anfang April 2014 durchsuchte sie Wohnungen und Garagen in Usti nad Labem. Die „Sonderkommission Kfz“, die im Landeskrimimalamt Sachsen gegen den organisierten Autoklau ermittelt, gab der Bande den Namen „Krokodil“. Sie soll weit über hundert Autos in Sachsen und Tschechien gestohlen haben. Angeklagt waren die Täter nun für 38 Diebstähle von Skodas und VWs auf deutschem Boden.

Der Mitangeklagte David D. (45) wurde wegen Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. L. und D. sind seit Jahren als Autodiebe unterwegs, haben bereits mehrfach Haftstrafen abgesessen. L. und seine Ehefrau standen zudem in Deutschland unter Bewährung. Erst Anfang 2012 wurden sie am Amtsgericht Dresden wegen Autodiebstahls verurteilt. „Sie machten danach nahtlos weiter“, sagte Kubista zum Hauptangeklagten V.

Überraschender Freispruch für V.s Ehefrau

Dessen Ehefrau jedoch wurde überraschend freigesprochen. Zwar sei das Gericht überzeugt, dass die 35-Jährige eine maßgebliche Rolle in der Bande gespielt habe, es sei jedoch nicht möglich gewesen, ihre Tatbeiträge mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Die Frau habe erheblich am Gewinn der Diebstähle partizipiert: Zu dem 19-tägigen Prozess, der im Dezember begonnen hatte, fuhr sie in einem Audi Q7 vor. Das sei auf legalem Wege schlicht nicht möglich, so Kubista. Nach Auswertung abgehörter Telefonate habe das Gericht den Eindruck, dass die Angeklagte im Hause L. die Hosen angehabt hat.

2014 wurden in Sachsen 3 448 Autos gestohlen, 104 mehr als im Vorjahr. Während in Grenzregionen Autodiebstähle zurückgingen, steigen die Zahlen in Großstädten.