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Anklage fordert lange Haftstrafen

Die acht Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe Freital“ stehen seit März 2017 vor Gericht. Am 66. Verhandlungstag legte die Bundesanwaltschaft ihre Strafforderungen auf den Tisch.

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© dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Im Terrorprozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ hat die Bundesanwaltschaft lange Haftstrafen gefordert. Unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes sollen die als Rädelsführer angeklagten Patrick F. und Timo S. für elf Jahre beziehungsweise zehn Jahre und neun Monate hinter Gitter. Für die übrigen sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren forderte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Dresden Strafen zwischen neuneinhalb und fünf Jahren - wobei es sich bei den fünf Jahren für den jüngsten Angeklagten Justin S. um eine Jugendstrafe handele.

Den Vorwurf des versuchten Mordes sah Hauschild bei allen Gruppenmitgliedern bis auf Maria K. und Mike S. erfüllt. Allerdings hätten sich beide der Beihilfe schuldig gemacht. Für Maria K. forderte der Ankläger sechs Jahre, für Mike S. sieben Jahre Haft.

Der Gruppe sei es darauf angekommen, „ein Klima der Angst zu schaffen“, sagte Hauschild. Ausländern und politischen Gegnern hätten die Mitglieder „das Recht abgesprochen, in Frieden zu leben“. Den Taten habe eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und zum Teil nationalsozialistische Ideologie zugrunde gelegen. Insofern handele es sich um Angriffe „gleichsam auf das demokratische Grundprinzip“, die auch den „inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland“ stören sollten.

Die Gruppe wird in wechselnder Zusammensetzung und Funktion für fünf Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner von Juli bis November 2015 verantwortlich gemacht. Dabei geht es um die Sprengung des Autos eines Linken-Stadtrates, Anschläge auf ein Linken-Parteibüro und zwei Asylbewerberunterkünfte in Freital sowie auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden.

Bei den Taten wurde in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik aus Tschechien verwendet, die laut Anklage im Falle der Sprengkörper vom Typ „Cobra 12“ geeignet war, Menschen tödlich zu verletzten. „Um die ihnen verhassten Asylbewerber zu vertreiben, hatten sie sich mit dem Tod von Menschen billigend abgefunden und diesen zumindest in Kauf genommen.“

Kurz nach dem letzten Anschlag auf eine Unterkunft im November 2015 waren Timo S., Patrick F. sowie Philipp W. (30) und Maria K. (29) festgenommen worden. K. kam kurz darauf wieder frei, wurde aber im April 2016 bei einem Einsatz der GSG 9 in Freital zusammen mit den übrigen Beschuldigten Mike S. (39), Justin S. (20), Sebastian W. (27) und Rico K. (40) wieder festgenommen. Seither sitzen alle Angeklagten in Untersuchungshaft.

Er sei überzeugt, dass zum Zeitpunkt des Auffliegens der Gruppe „das Ende der Gewalt noch nicht erreicht war“, sagte Hauschild. Außerdem sei es nur „glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass niemand getötet worden sei. „Die Frage nach dem ersten Toten war keine Frage des Ob, sondern eine des Wann.“

Die Gruppe habe sich 2015 im Zuge der fremdenfeindlichen Demonstrationen vor einer Flüchtlingsunterkunft in Freital zusammengefunden, führte der Staatsanwalt weiter aus. „Weil den Angeklagten die Kundgebungen nicht mehr reichten, beschlossen sie schließlich, zum Mittel der Gewalt zu greifen.“

Timo S. wurde als „Ideen- und Impulsgeber“ beschrieben. „Als treibende Kraft motivierte er auch andere Gruppenmitglieder“, sagte Hauschild. Patrick F. sei als „planerischer und technischer Vordenker“ in Erscheinung getreten.

Philipp W. habe mit seiner „gefestigten neonazistischen Gesinnung“ auch als Wortführer „knapp unterhalb der Stellung eines Rädelsführers“ agiert. Für ihn forderte Hauschild neuneinhalb Jahre Haft. Rico K. habe Verbindungen zu anderen Neonazigruppen wie der Freien Kameradschaft Dresden gehalten, deren Mitglied er nach seiner Überzeugung ebenfalls gewesen sei. Er soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft siebeneinhalb Jahre hinter Gitter.

Bei den übrigen Angeklagten handelt es sich laut Hauschild um Gruppenmitglieder, die ebenfalls an Tatplanungen und deren Durchführung beteiligt gewesen seien. In der Gruppe habe sich eine Dynamik entwickelt, die es den Mitgliedern schwer gemacht habe, sich dem allseits akzeptieren „Gruppenwillen“ zu entziehen.

Der Prozess läuft seit März vergangenen Jahres und findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen in einem extra dafür eingerichteten Verhandlungssaal statt. Zunächst sind nun die Vertreter der Nebenkläger mit ihren Plädoyers dran, anschließend werden die Verteidiger der acht Angeklagten ihre Schlussvorträge halten. Mit einem Urteil wird im März gerechnet. (dpa)