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Grünen-Parteirat vertagt Entscheidung über Schuldenbremse

Wenn die Verfassung geändert werden soll, ist Schwarz-Gelb in Sachsen auf Stimmen der Opposition angewiesen. Gebraucht wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Offenbar gibt es aber noch Gesprächsbedarf.

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Dresden. Die Schuldenbremse in Sachsens Verfassung bleibt bei den Grünen ein heiß umstrittenes Thema. Am Samstag vertagte der Parteirat nach stundenlanger Debatte in Leipzig eine Entscheidung in dieser Frage. Ursprünglich wollte das 15-köpfige Gremium einen Beschluss fassen, über den dann ein Parteitag im März befinden sollte. Nun werde man gemeinsam mit der Landtagsfraktion weiterberaten, sagte Landesgeschäftsführer Till Käbsch der Nachrichtenagentur dpa. Zu Ausmaß und Details inhaltlicher Differenzen wollte er sich nicht äußern. Die Landtagsfraktion kommt an diesem Montag und Dienstag in Bad Schandau zu einer Klausur zusammen.

Die Gespräche von CDU, FDP, Linke, SPD und Grünen zur Änderung der Verfassung hatten sich über mehrere Monate hingezogen und standen bis zuletzt auf der Kippe. Die Grünen wollten ursprünglich erreichen, dass nicht nur eine Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen wird. Ihnen ging es beispielsweise auch um geringere Hürden bei Volksentscheiden oder Regelungen zum Datenschutz. Damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen. Fraktionsvorsitzende Antje Hermenau stimmte den Verhandlungsergebnissen am 1. Februar dennoch zu.

Außer den Grünen müssen noch Linke und SPD das Ergebnis der Verhandlungen absegnen, bevor die Landtagsfraktionen im Parlament über eine Änderung der Verfassung abstimmen. Bei der SPD will der Landesvorstand am Freitag (22. Februar) beraten, in welcher Form die angekündigte Befragung der rund 2.500 Mitglieder über die Bühne gehen soll. Voraussichtlich Ende März/Anfang April wird es so weit sein, sagte Generalsekretär Dirk Panter. Die Linken wollen am kommenden Wochenende auf einem kleinen Parteitag in Weinböhla bei Dresden beraten, wie sie mit der Schuldenbremse umgehen.

Sowohl Linke als auch SPD konnten sich bei den Verhandlungen über die Verfassungsänderung mit eigenen Vorschlägen durchsetzen. Die SPD-Fraktion sorgte für einen sogenannten Schutzschirm für die Kommunen. Die sollen zuverlässig Geld bekommen, wenn ihnen zusätzliche Aufgaben übertragen werden. Die Linksfraktion kam mit einer Sozialklausel durch, die in die Verfassung aufgenommen werden soll: Bei der Aufstellung von Haushaltsplänen gelten künftig nicht nur Prinzipien wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auch soziale Aspekte sind zu berücksichtigen. (dpa)