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Gnade vor Recht für Temposünder?

Ein Eibauer hat seine Blitz-Strafe in Görlitz nicht bezahlt, weil der Brief nie angekommen sei. Für ihn wurde es erst recht teuer – andere verhalten sich kulanter als die Stadt.

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© Matthias Weber

Von Anja Beutler

Stefan Kubitz hat es nicht einmal bemerkt. Zumindest hat der Eibauer keinen Blitz am Straßenrand gesehen, als er an jenem Montagabend, Mitte April, kurz nach 18 Uhr, die Stadt Görlitz in Richtung B 6 verlassen wollte. Elf Stundenkilometer hatte der selbstständige Handelsvertreter da zu viel auf dem Tacho. Elf Stundenkilometer, die den rührigen Unternehmer, der noch beim Altstadtfest den Menschel-Limo-Stand aus Hainewalde betreute, teurer als nötig zu stehen gekommen sind.

„Ja, ich war zu schnell, das will ich ja auch gar nicht bestreiten“, sagt er. Was er aber bestreitet, ist, dass er von der Stadt Görlitz einen Bescheid über 25 Euro Verwarngeld erhalten hat. „Ich habe den Brief nicht bekommen, sonst hätte ich doch bezahlt“, sagt er. Doch so verstrich die einwöchige Frist und sechs Wochen nach dem fraglichen ersten Brief flatterte ein neuer ins Haus. „Das war dann allerdings ein Bußgeldbescheid“, erklärt Kubitz. Aus der 25-Euro-Strafe waren nun 53,50 Euro geworden, weil weitere 25 Euro Bußgeld und 3,50 Euro für Auslagen hinzukamen. Kubitz hat dann sofort reagiert: „Ich habe die 25 Euro Verwarngeld bezahlt, das zusätzliche Bußgeld aber nicht, dafür zeitgleich meinen Einspruch an die Stadt abgegeben. Denn dafür, dass der Brief nicht bei mir angekommen ist, kann ich ja nichts“, sagt er.

Doch auf Verständnis traf er nicht: „Mir wurde deutlich gemacht, dass ich da Pech habe“, sagt Stefan Kubitz. Als er dann schließlich – weil er nicht gezahlt hatte – einen Termin vor dem Amtsgericht erhielt, um die Angelegenheit vor dem Ordnungswidrigkeitenrichter zu klären, zahlte der Eibauer doch. „Mein Anwalt sagte, dass ich wenig Chancen habe und in dem Schreiben des Amtsgerichtes erhielt ich den deutlichen Fingerzeig, dass ich besser zahlen solle“, erklärt er verärgert.

Kubitz’ Anwalt, Torsten Mengel, kennt solche Fälle aus der Praxis: „Rechtlich gesehen, hat sich die Stadt Görlitz korrekt verhalten“, sagt er. Denn beim Verwarngeld handelt es sich um ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren. Im Klartext: Der Gesetzgeber will bei vergleichsweise geringen Summen bis 55 Euro großen bürokratischen Aufwand vermeiden. Deshalb wird auch der Verwarngeld-Brief auf dem normalen Postweg versandt und nicht per Einschreiben oder dergleichen. Und deshalb folgt auch ohne erneute Warnung sofort der Bußgeldbescheid. Allerdings kennt der Zittauer Verkehrsrechtsexperte Mengel aus dem Alltag durchaus ähnliche Fälle wie den von Kubitz, wo die Behörden durchaus Gnade vor Recht walten ließen. „Kulanz ist nicht zu erzwingen, aber ich habe in der Tat schon festgestellt, dass das Ordnungsamt des Landkreises mit etwas mehr Augenmaß agiert“, formuliert es Mengel.

In der Tat setzt Uwe Kaiser, Sachgebietsleiter der Bußgeldstelle beim Kreis auf Kulanz: „Das ist eine Ermessensentscheidung – und wenn jemand mit uns redet und dann auch das Verwarngeld gleich bezahlt, werden wir das Bußgeld nicht durchkämpfen“, erklärt er. Immerhin, so betont Kaiser, kann er nicht beweisen, dass der Brief angekommen ist. Nur, wenn erkennbar sei, dass die jeweilige Person aus Prinzip nicht zahlen wolle, sei Rücksichtnahme fehl am Platz, sagt Kaiser. Auch die Stadt Löbau, die in ihrem Stadtgebiet selbst Tempokontrollen durchführt, schreibt sich eine ähnlich verständnisvolle Arbeitsweise auf die Fahnen: „Wenn ein Bürger einen Verwarngeld-Brief nicht erhalten hat und sich bei uns meldet, solange das Bußgeldverfahren noch nicht rechtskräftig ist, kann er auch nur das Verwarngeld bezahlen“, erklärt Stadtsprecherin Eva Mentele.

Die Stadt Görlitz verweist indes auf einen anderen Punkt, den es zu bedenken gebe: Bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr habe der Gesetzgeber nur eine dreimonatige Verjährungsfrist eingeräumt: „Da bleibt kein Spielraum, um längere Kulanzfristen zu gewähren“, erklärt Holger Kloß, Leiter der Bußgeldstelle bei der Stadt Görlitz. Seinen Angaben zufolge hat die Stadt im vergangenen Jahr 28 242 Verwarnungsgeldverfahren wegen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet. „Davon erledigten sich 24 772 Verfahren durch Zahlung des Verwarnungsgeldes. In den restlichen 3 470 Fällen folgte ein Anschlussbußgeldverfahren“, sagt Kloß. Beim Landkreis ist die Zahl der Fälle, die sich vom Verwarn- zum Bußgeld wandelten nicht separat erfasst – einen direkten Vergleich kann man somit nicht ziehen. Auch die Gerichte selbst erfassen das nicht. Insgesamt hat der Kreis 43 954 Verwarngelder und 8 257 Bußgeldbescheide für voriges Jahr versandt, sagt Uwe Kaiser.

Dass sein Blitz-Fall vor Gericht landete, hat Stefan Kubitz nun mit Zahlung der gesamten 53,50 Euro verhindert. Allerdings war auch dieser Rückzieher vom Termin vor dem Richter nicht kostenlos: Dieser Tage flatterte Kubitz noch ein Bescheid über 18,50 Euro Gerichtskosten ins Haus.