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Gestörte Sonntagsruhe

Ein Radebeuler Ehepaar ist vom Lärm der Nachbarn genervt, die sonntags Staub saugen und Laub wegblasen. Ist das erlaubt?

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© dpa

Von Nina Schirmer

Radebeul. Gemütlich eine Tasse Kaffee trinken, auf dem Sofa liegen und ein gutes Buch lesen oder einfach nur ein bisschen die Seele baumeln lassen. Der Sonntag ist für viele Leute der Tag in der Woche, an dem sie entspannen wollen. Ein Ehepaar aus Radebeul würde das auch gerne tun, doch wirkliche Ruhe finden sie selten. „Wir sind oft genervt“, sagt die Frau. Zusammen mit ihrem Mann wohnt sie in einem Einfamilienhaus in Radebeul-Mitte. Ihre Nachbarn halten sich nicht an die Sonntagsruhe, beschweren sich die Eheleute. Da werde am Sonntagmittag das Auto ausgesaugt, der Häcksler angeschmissen oder Laub weggeblasen. „Die denken gar nicht daran, dass sie andere damit stören könnten“, sagt die Radebeulerin. Sie habe das Gefühl, dass sich keiner mehr an Regeln hält.

Doch was sind eigentlich die Regeln? Was darf man am Sonntag tun und was nicht? Auskunft darüber gibt die Radebeuler Polizeiverordnung. Darin steht, dass Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden dürfen. Gleiches gilt an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr – dann herrscht Nachtruhe – und sonnabends zusätzlich zwischen 12 bis 14 Uhr.

Richtig konkret wird die Polizeiverordnung der Stadt allerdings nicht. Denn welche Geräusche unzumutbar sind, empfindet der Nachbar womöglich ganz anders als man selbst. Auch im Internet wird die Frage auf verschiedenen Portalen immer wieder diskutiert. Zum Beispiel auf der Website Frag-einen-Anwalt.de. Dort möchte ein Nutzer wissen, ob er am Sonntag Staub saugen darf. Denise Gutzeit ist als Anwältin für das Portal tätig. Sie erklärt: Alles was in Zimmerlautstärke passiert, sind alltägliche Geräusche, die nicht verboten werden können. Dazu gehöre auch Staub saugen am Sonntag. Etwas anderes sei es jedoch, wenn wie im Fall der Radebeuler, die Nachbarn draußen ihr Auto aussaugen. Die Anwältin verweist auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Darin ist geregelt, dass verschiedene Maschinen und Geräte am Sonntag nicht betrieben werden dürfen.

„Staubsauger werden nicht explizit genannt“, sagt Denise Gutzeit. Allerdings andere Maschinen mit vergleichbarem Lärmpegel. Daraus könne man ableiten, dass das Saugen draußen nicht erlaubt ist. Zumindest in einem Wohngebiet. Laubbläser und Rasenmäher müssen am Sonntag ebenfalls still stehen. In Radebeul gilt laut Polizeiordnung auch noch eine zusätzliche Regelung: Arbeiten in den Weinbergen mit lärmintensiven Geräten zum Beispiel motorbetriebenen Rückenspritzen sind sonntags nicht erlaubt.

Wer sich von seinen Nachbarn gestört fühlt, sollte sich beim Ordnungsamt der Stadt melden. Oder in besonders dringenden Fällen, etwa am Sonntag, die Polizei rufen, rät die Anwältin. Die Lärmverursacher müssen mit einer Geldstrafe rechnen. „Beim ersten Mal wird es wahrscheinlich bei einer Verwarnung bleiben“, sagt Denise Gutzeit. Bei wiederholten Fällen könne die Ruhestörung aber mit mehreren Tausend Euro geahndet werden.

Das Ehepaar aus Radebeul-Mitte will keinen Streit mit den Nachbarn. Ihnen wäre es nur lieb, wenn sich die Leute an die Regeln halten. Und wenn wieder mehr auch an andere und nicht nur an sich selbst gedacht wird.