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Gesetzentwurf zur direkten Demokratie fällt durch

Die Hürden für die Volksgesetzgebung in Sachsen liegen hoch. Nach Lage der Dinge wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern - auch wenn es die Opposition immer wieder versucht.

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Dresden. Die Chancen für mehr Volksgesetzgebung in Sachsen stehen schlecht: Linke und Grüne sind am Mittwoch mit einem Gesetzentwurf zur direkten Demokratie bei der schwarz-roten Koalition durchgefallen. Der Entwurf wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Landtages mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die AfD hatte unlängst einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht. Nach dem Willen von Grünen und Linken sollen die Hürden für die Volksgesetzgebung in Sachsen niedriger sein. Konkret geht es darum, die für die verschiedenen Stufen der Volksgesetzgebung erforderliche Anzahl von Unterschriften zu senken. Der Gesetzentwurf steht am 31. August im Plenum des Landtages zur Schlussabstimmung.

„Der deutliche Wunsch nach mehr Demokratie in der Bevölkerung wird von der CDU/SPD-Koalition offensichtlich nicht gehört. Statt Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten der Beteiligung zu geben und damit eine bessere Rückkopplung an die Politik zu ermöglichen, wird hier weiterhin die Arbeit mit Scheuklappen bevorzugt“, sagte die Grünen-Politikerin Katja Meier.

„Das ist nicht nur bedauerlich, sondern zum Schaden des Ansehens des Sächsischen Landtags. Klar ist damit aber auch: Solange die CDU mit Hilfe anschmiegsamer Koalitionspartner Sachsen dominiert, bleibt die Demokratie auf Sparflamme“, sagte der Linken-Politiker Klaus Bartl. Mit den bestehenden Quoren werde Sachsen seinem Verfassungsanspruch nicht gerecht: „Das Volk hat einen Anspruch auf selbst gestaltete Gesetzgebung.“

Sachsens Verfassung bietet die Möglichkeit einer Volksgesetzgebung, zu der Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid gehören. Erste Stufe ist ein Volksantrag, für den mindestens 40 000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Der Landtag hat dann den Antrag innerhalb von sechs Monaten zu beraten. Verweigert er seine Zustimmung, können die Antragsteller über ein Volksbegehren einen Volksentscheid in Gang setzen. Für das Volksbegehren sind binnen eines halben Jahres mindestens 450 000 Unterschriften erforderlich. In der gut 25-jährigen Geschichte Sachsens gab es bisher nur einen Volksentscheid. (dpa)