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Geld zurück für unbenutzte Asylcontainer

Im Streit mit einem Händler gibt ein Gericht in Gera dem Landkreis recht. Erledigt ist das Problem damit noch nicht.

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© Apo Plan

Von Domokos Szabó und Franz Werfel

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das ist noch mal gut gegangen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Auch wenn die Umstände bei dem Kauf einer Containeranlage für Asylunterkünfte recht ominös waren, kommt die kreiseigene Immobilienfirma GVS aus dem Vertrag ohne Schaden heraus. Im Raum stand der Vorwurf, die GVS habe vor drei Jahren auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise schlampig gearbeitet.

Gekauft wurden besagte Container bei Wolfgang Nause aus Neustadt an der Orla. Mit seiner Firma Apoplan hat sich der Thüringer auf den Handel mit gebrauchter Medizintechnik spezialisiert. Als 2015 viele Flüchtlinge nach Deutschland strömten, erweiterte er sein Angebot um Containerwohnungen und Modulhäuser.

Einer der Kunden: die GVS aus Pirna. Die Firma stand unter extremem Druck, für die Neuankömmlinge Wohnraum zu schaffen. Anfang Oktober 2015 soll Klaus Leroff, der stellvertretende GVS-Geschäftsführer, fast täglich mit Wolfgang Nause telefoniert haben. Bei einem dieser Gespräche, so Nause, habe Leroff ihn beauftragt, acht Häuser, in denen bis zu 400 Menschen wohnen können, für 1,3 Millionen Euro in Holland zu kaufen.

Später wird das bei einem Verfahren vor dem Landgericht in Gera seitens der GVS bestritten. Ein solches Telefonat habe es niemals gegeben. Die Container wurden dennoch beschafft und stehen seit nunmehr zweieinhalb Jahren nutzlos in Groningen in den Niederlanden herum.

Nachdem die GVS nach eigenen Angaben erst im März 2016 mitbekommen hatte, dass 1,3 Millionen Euro von einem Treuhandkonto abgeflossen sind, verklagte sie den Händler. Und mit ihm zusammen den Rechtsanwalt Ralf Weber, ebenfalls aus Neustadt an der Orla, der für Nause das Treuhandkonto für das GVS-Geschäft eingerichtet hatte. Gegen Weber wurde zudem Strafanzeige wegen Untreue erstattet.

Nun gibt es ein erstes Urteil. Das Landgericht Gera hat diese Woche entschieden, dass der Container-Verkäufer 1,3 Millionen Euro an die GVS nebst Zinsen zurückzahlen muss. Die 3. Zivilkammer sei in ihrem Urteil davon ausgegangen, dass gegen Nause aufgrund des Rücktritts der GVS vom Vertrag über die Lieferung der Häuser ein Rückzahlungsanspruch besteht, heißt es vom Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In den nächsten Tagen wird mit der schriftlichen Urteilsbegründung gerechnet. Nauses Anwalt sagte auf SZ-Anfrage, dass es ihm nicht möglich sei, das Urteil vorher zu kommentieren. Liegt die Begründung vor, haben beide Seiten einen Monat Zeit, beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena Berufung einzulegen.

Landrat Michael Geisler (CDU) zeigte sich erleichtert. „Es wurde bestätigt, dass wir richtig und ordentlich gearbeitet haben“, sagte er zur SZ. Allerdings: Gelöst ist das Problem durch den Richterspruch noch lange nicht. Denn es gibt Zweifel, ob Nause überhaupt in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Nach SZ-Informationen hat der Mann für die Auseinandersetzung vor dem Landgericht Prozesskostenhilfe beantragt. Ein Indiz dafür, dass seine Mittel für den Prozess nicht reichen könnten.

Der Großsedlitzer Rechtsanwalt Hans Hüsken, der beim Prozess die GVS vertrat, hält es für möglich, dass der Landkreis am Ende kein Geld sieht, dafür aber doch noch Eigentümer der acht portablen Häuser wird. Zwar hieß es zunächst, dass die Container in Deutschland unbrauchbar seien, unter anderem aus Brandschutzgründen. Doch, so Hüsken, könnte man sie entsprechend umbauen, wenn etwa Räume für Kitas oder Schulen gebraucht werden. Oder der Landkreis verkauft die Container weiter. Sollte das nur zu einem niedrigeren Preis möglich sein, würde man Nause für die Differenz in Anspruch nehmen. Hüsken sieht das Urteil positiv: „In der Hauptsache haben wir uns auf der ganzen Linie durchgesetzt.“

Vor diesem Hintergrund dürfte sein Rat an die Adresse des Landkreises überraschen: „Ich werde eine Berufung in jedem Fall dringendst empfehlen, das ist alternativlos“, sagt er. Ein Widerspruch ist das nicht. Denn das Gericht hat einen Rückzahlungsanspruch nur gegen Nause bejaht. Der gleiche Antrag gegen den Anwalt Ralf Weber wurde abgewiesen.

Obwohl die GVS das Geld auf Webers Treuhandkonto überwiesen hatte, soll damit noch kein Treuhändervertrag zustande gekommen sein. GVS-Anwalt Hüsken hält das für Nonsens. Um dem Landkreis alle Optionen zu sichern, plädiert er für die Berufung. Auch wenn daraus ein langer Streit werden könnte. Hüsken: „Am Ende entscheidet es vielleicht der Bundesgerichtshof in drei Jahren.“