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Geld aus Briefen geklaut

Ungewöhnlich viele Briefsendungen waren aus Freitaler Briefkästen und Postfilialen verschwunden. Die Spur führt zu einem Kurierfahrer, der vor Gericht zunächst alles bestreitet.

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© Symbolbild/Weisflog

Von Yvonne Popp

Freital. Sie wisse, dass man Geld nicht in ganz normalen Briefen verschicken soll, sagt eine Freitaler Seniorin als Zeugin am Amtsgericht Dippoldiswalde. Die 86-Jährige hatte selber viele Jahre bei der Post gearbeitet. Dennoch gab sie zwischen März und April 2014 drei Sendungen mit je 20, 50 und zehn Euro an Verwandte auf. Die Briefe und das Geld kamen bei den Empfängern allerdings nie an. „Das ist mir eine Lehre gewesen“, versichert sie Richterin Daniela Höllrich-Wirth.

Sie ist aber nicht die Einzige, deren Post verloren ging. Laut der Deutschen Post kommen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge rund 50 Briefe pro Jahr weg. Meist die, deren auffällige Umschläge darauf schließen lassen, dass es sich um Geburtstagspost handeln könnte. Zwischen Januar und August 2014 erreichten aber überdurchschnittlich viele Briefe ihre Adressaten nicht. Nachforschungen der Post ergaben, dass ein Großteil der verloren gegangenen Postsendungen aus Freitaler Briefkästen und Postfilialen verschwunden war. Die Kästen und auch die Zweigstellen befanden sich entlang einer festgelegten Tour und sind von einem Subunternehmen der Deutschen Post geleert worden.

Nun muss sich der Fahrer, der damals auf dieser Strecke unterwegs war, wegen Diebstahls verantworten. Der Deutsche wird beschuldigt, mindestens 27 Briefe mit Geld- oder anderen Wertsendungen in einem Gesamtwert von 1 750 Euro gestohlen zu haben.

Ist der Richtige angeklagt?

„Damit habe ich nichts zu tun“, erklärt Udo H. vor Gericht. Wie die Briefe weggekommen seien, könne er sich nicht erklären. Schließlich sei er nicht als Einziger die Freitaler Strecke gefahren, sagt der Angeklagte. Gerade in den Postfilialen hätten auch noch andere Leute Zugang zu den Briefen gehabt. Bei den Fahrten habe er außerdem so unter Druck gestanden, dass ihm gar keine Zeit geblieben wäre, um die Post nach Geldsendungen durchsuchen zu können. Und überhaupt sei die Arbeit bei dem Kurierdienst der reinste Ausputz gewesen. „Nur 790 Euro habe ich monatlich dort verdient“, sagt der gelernte Maurer.

Wie könne es dann sein, dass er in einem Dresdner Baumarkt einen Rasenmäher und einen Spaten gekauft und mit einen Gutschein bezahlt hatte, der nachweislich aus einer der verloren gegangenen Briefe stammt, will Richterin Daniela Höllrich-Wirth wissen. Den Gutschein im Wert von 150 Euro habe ihm ein Kollege für nur 50 Euro überlassen, behauptet der Kurierfahrer. Den Namen dieses Kollegen will der Dresdner nicht verraten. Tatsächlich arbeitete etwa zur selben Zeit wie der Angeklagte ein zweiter Mann als Kurier im gleichen Unternehmen. Dieser wurde von der Polizei festgenommen, nachdem er Pakete mit hochwertiger Elektronik aus Freitaler Postfilialen entwendet hatte.

Aber ist dieser auch für die Briefdiebstähle verantwortlich? Nein, sagt die Sicherheitsbeauftragte der Deutschen Post. Sie ist sich sicher, dass der Richtige auf der Anklagebank sitzt. Nachdem die ersten Beschwerden über verloren gegangene Post aus dem Freitaler Raum bei ihr eingegangen waren, hatte sie Einwurfdatum und Einwurfort der vermissten Briefe aufgelistet und dabei festgestellt, dass die meiste Post entlang der Tour abhandengekommen war, die der Dresdner Kurierdienst übernommen hatte. Ein Abgleich mit den Dienstplänen des Unternehmens hatte dann ergeben, dass nur der Angeklagte zu den Zeiten, als die Briefe verschwanden, auf der Strecke unterwegs war. Zudem seien die Pakete erst zu einem späteren Zeitpunkt gestohlen worden, sagt die Sicherheitsbeauftragte. Da hatte der Angeklagte schon nicht mehr für den Kurierdienst gearbeitet.

Erst nach dem Schlussvortrag des Staatsanwalts, der die Schuld des 41-Jährigen als erwiesen ansieht, knickt der Beschuldigte ein und gesteht, die Briefe an sich genommen zu haben. „Ich musste damals für wenig Geld viel arbeiten und Schulden hatte ich auch. Also habe ich mich bedient“, gibt er zu. Obwohl es in letzter Sekunde kam, rechnet die Richterin dem nicht vorbestraften Mann das Geständnis an und bleibt mit ihrem Urteil – neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von einem Jahr. Zusätzlich muss der Angeklagte 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und die Kosten des Verfahrens übernehmen.